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Ein AfD-Mitglied steht mit einem Mund-Nasen-Schutz beim Landesparteitag der AfD Rheinland-Pfalz.

© dpa/ Harald Tittel

Keine Ausnahmen von Corona-Schutzverordnung: AfD scheitert mit Klage gegen Maskenpflicht auf Bundesparteitag

Die Delegierten müssen auch am Sitzplatz eine Maske tragen, urteilt das OVG. Wer sich nicht daran hält, dürfe nicht am Parteitag teilnehmen.

Auf dem Bundesparteitag der AfD am Wochenende im niederrheinischen Kalkar müssen die Delegierten auch am Sitzplatz einen Mund-Nase-Schutz tragen. Die Partei ist mit einer Klage gegen diese Hygieneauflage vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, begründeten die Richter ihren Eilbeschluss mit dem legitimen Zweck, „die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus einzudämmen“.

Die Anordnung beruhe auf der Grundannahme, dass sich das Virus bei direkten persönlichen Kontakten im Wege einer Tröpfcheninfektion oder über Aerosole besonders leicht verbreite. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 1815/20.NE).

Teilnehmer des Parteitags, die sich nicht an die Vorgaben zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes halten, seien von der Veranstaltung auszuschließen, so das OVG. Die AfD will am 28. und 29. November in Kalkar ihren Bundesparteitag mit 600 Delegierten und rund 100 Gästen abhalten. Die Veranstaltung wurde genehmigt, allerdings unter strengen Hygiene-Auflagen, um eine Verbreitung des Coronavirus auf dem Parteitag zu verhindern. (dpa)

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