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 Polizisten laufen hinter Absperrband auf dem Berliner Platz in Bottrop.

© Marcel Kusch/dpa

Anschlag in Bottrop und Essen: Was bisher über die Amokfahrt im Ruhrgebiet bekannt ist

Gegen Andreas N. wird nun Haftbefehl wegen mehrfach versuchten Mordes erlassen. Ob die Bundesanwaltschaft ermittelt, ist noch nicht entschieden.

Von Frank Jansen

Der Amokfahrer, der in der Silvesternacht in Bottrop und Essen gezielt Migranten attackiert hatte, sitzt in Untersuchungshaft. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen erließ das Amtsgericht der Stadt einen Haftbefehl wegen mehrfachen versuchten Mordes gegen den 50-jährigen Andreas N. Der Mann aus Essen habe acht Personen verletzt, sagte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch.

Eine 46 Jahre alte Syrerin, die Andreas N. mit seinem Pkw auf dem Berliner Platz in Bottrop anfuhr, hätte die Tat beinahe nicht überlebt. Erst nach einer „erfolgreichen Notoperation“ habe keine Lebensgefahr mehr bestanden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte bereits am Neujahrstag dem Täter ein rassistisches Motiv bescheinigt. Dieser habe die „klare Absicht“ gehabt, „Ausländer zu töten“, sagte der Minister.

Die Staatsanwaltschaft berichtet von insgesamt vier Angriffen des Amokfahrers. Andreas N. steuerte mit seinem silbernen Mercedes-Kombi zunächst am Silvesterabend gegen 23.45 Uhr in Bottrop auf der Osterfelder Straße Passanten an. Sie konnten zur Seite springen. Kurz darauf attackierte N. in der Stadt auf dem Berliner Platz mehrere Menschen. Hier spielten sich die schlimmsten Szenen ab. Der Amokfahrer erfasste mit dem Kombi die Syrerin, ihren 48-jährigen Ehemann und die 16 und 17 Jahre alten Töchter. Verletzt wurden auch eine 29-jährige Frau aus Afghanistan, ihr vier Jahre alter Sohn und ein weiteres Mädchen aus Syrien im Alter von zehn Jahren.

Andreas N. raste dann nach Essen. Auf der Schlossstraße fuhr er auf Passanten zu, die an einer Bushaltestelle standen. Die Personen konnten jedoch ausweichen. Auf der Straße Rabenhorst fuhr N. dann einen 34-Jährigen an. Der Mann mit türkischen Wurzeln wurde verletzt. Noch in Essen konnte die Polizei den Täter stoppen und festnehmen.

Bei den Vernehmungen der Polizei gab N. die Taten zu und versuchte, sie mit rassistischen Sprüchen zu rechtfertigen. Er habe sich beschwert, dass arbeitslose Ausländer in Deutschland genauso Geld bekämen wie er, hieß es in Sicherheitskreisen. Andreas N. habe schon länger keine Arbeit mehr und lebe von Hartz IV. Offen bleibt, ob N. den Angriff auf Migranten schon länger plante oder ob er sich erst während der Fahrt entschloss, seinen Wagen als Waffe einzusetzen.

Polizei und Verfassungsschutz war der Täter offenbar nicht bekannt. Es gebe keine Hinweise auf Verbindungen von Andreas N. zur rechtsextremistischen Szene, sagten Sicherheitskreise.

Ministerpräsident Laschet: „Wir stehen zusammen gegen rechte Gewalt“

Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet (CDU), betonte am Dienstag die Notwendigkeit des Engagements gegen Rechtsextremismus. „An diesem Neujahrstag gilt der Vorsatz für 2019 klarer denn je: Wir stehen zusammen gegen rechte Gewalt“, twitterte Laschet. „Den Kampf gegen den Hass auf andere Menschen werden wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats engagiert fortsetzen.“

Offen bleibt, in welchem Maße N. durch eine psychische Krankheit beeinträchtigt ist. Er sei wegen Schizophrenie behandelt worden, sagten Sicherheitskreise. Eine Medienmeldung, N. habe sich eine Zeitlang in einer geschlossenen Einrichtung aufgehalten, blieb unbestätigt. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich zum psychischen Zustand von N. nicht.

Die Bundesanwaltschaft hatte am Mittwoch noch nicht entschieden, ob sie die Ermittlungen an sich zieht. „Das ist unter anderem von der in Rede stehenden psychischen Erkrankung abhängig“, sagte die Sprecherin der Behörde in Karlsruhe. Sicherheitskreise hatten die Amokfahrt als terroristische Tat bezeichnet. Andreas N. habe womöglich islamistische Anschläge mit Fahrzeugen, wie die Attacke von Anis Amri 2016 in Berlin, imitiert. Die Amokfahrt wurde auch mit dem Messerangriff eines Islamisten im Juli 2017 in Hamburg verglichen.

Die Bundesanwaltschaft übernimmt Verfahren, wenn bei einer Tat ein terroristischer Hintergrund zu erkennen ist oder eine politisch motiviertes Delikt von „besonderer Bedeutung“ für die innere Sicherheit der Bundesrepublik vorliegt. So zog die Behörde im Oktober 2015 die Ermittlungen zum Attentat auf die spätere Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker an sich. Der Rechtsextremist Frank S. hatte mit einem Messer Reker und vier weitere Personen verletzt.

Der Täter, wie Andreas N. alleine handelnd, stach aus Wut über den 2015 stark wachsenden Zustrom von Flüchtlingen zu. Auch bei S., einem arbeitslosen Einzelgänger, gab es den Verdacht, er sei psychisch gestört. Gutachter hielten ihn jedoch für uneingeschränkt schuldfähig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den Mann im Juli 2016 wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft.

Unabhängig von der Frage nach einer psychischen Erkrankung von Andreas N. sehen Sicherheitskreise die Amokfahrt als Teil einer Serie, die von 2015 an immer heftiger wurde. Seit Beginn der so genannten Flüchtlingskrise registriert die Polizei viele rassistische Angriffe auch von Tätern, die keinen extremistischen Vorlauf haben.

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