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Als Antwort auf Lauterbachs Anzeige: Beatrix von Storch geht rechtlich gegen den Gesundheitsminister vor
Wegen Äußerungen im Bundestag hatte der Gesundheitsminister die AfD-Abgeordnete von Storch angezeigt. Nun zeigt sie Lauterbach an – wegen „falscher Verdächtigung“.
Stand:
Nach einer Anzeige von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gegen die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hat diese nun ihrerseits Lauterbach angezeigt. Das teilte sie am Freitag mit. Sie habe den SPD-Politiker bei der Berliner Polizei wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 164 des Strafgesetzbuches angezeigt.
In dem Paragrafen geht es um „Falsche Verdächtigung“. Er stellt es unter Strafe, wenn jemand einen anderen „wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat“ verdächtigt, um ein „behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen“.
Der Gesundheitsminister hatte am Donnerstag eine Anzeige gegen von Storch bestätigt. Einem „Spiegel“-Bericht zufolge geht es um Beleidigung. Das Nachrichtenmagazin beruft sich auf die ihm vorliegende Anzeige.
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Demnach soll die AfD-Politikerin nach Lauterbachs Rede zum Infektionsschutzgesetz in der vergangenen Woche laut vernehmlich die Worte „Sie sind völlig irre!“ geäußert haben. Begleitet sei das gewesen von einer kreisrunden Fingerbewegung am Rande ihrer Stirn, was Lauterbach als „einen Vogel zeigen“ interpretiert habe.
Lauterbach selbst twitterte am Donnerstag: „Immer wieder Beleidigungen und Bedrohungen durch Mitglieder und Abgeordnete der #NoAfD. Beides gehört zum Politikstil der Partei. Nur konsequentes Anzeigen kann hier helfen“ und verlinkte den „Spiegel“-Bericht unter seinem Tweet.
Als Zeugen seien in der Anzeige Lauterbachs bei der Polizei Berlin Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) und die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Soziales, Annette Kramme (SPD), angegeben. Die Polizei konnte den Vorgang auf Nachfrage zunächst nicht bestätigen.
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Beatrix von Storch sagte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage: „Lauterbach hat jeden Bezug zur Realität verloren. Das bekräftige ich gern auch nochmal. Seine Corona-Panik ist irrational und zeigt Züge von Besessenheit. Dass er den Meinungsstreit um seine Politik jetzt mit Anzeigen austragen will, zeigt, dass er die Nerven verliert.“
Nach ihrer Anzeige teilte sie mit: „Beleidigungen durch Abgeordnete im Bundestag können gar nicht strafrechtlich verfolgt werden.“ Dem stehe Artikel 46 Absatz 1 des Grundgesetzes entgegen.
Dort heißt es: „Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.“ (dpa)
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