Politik: Ärzte gegen Gesetz zu Patientenwillen
Berlin - Die Bundesärztekammer hat sich dagegen gewandt, die Gültigkeit und Reichweite von Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln. In der aktuellen Debatte finde „die Fürsorgepflicht des Arztes zu wenig Beachtung“, sagte Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe zwei Tage vor einer Bundestagsdebatte zu dem Thema.
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Berlin - Die Bundesärztekammer hat sich dagegen gewandt, die Gültigkeit und Reichweite von Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln. In der aktuellen Debatte finde „die Fürsorgepflicht des Arztes zu wenig Beachtung“, sagte Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe zwei Tage vor einer Bundestagsdebatte zu dem Thema. „Das Sterben ist nicht normierbar“, so Hoppe. „Und die Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens kann uns kein Gesetzgeber abnehmen.“ Es sei „mehr als fraglich“, ob ein Gesetz Klarheit schaffen könne. Geregelt werden sollten allenfalls verfahrensrechtliche Fragen, wie die Einschaltung von Vormundschaftsgerichten. Ausdrücklich wandte sich Hoppe gegen einen fraktionsübergreifenden Antrag, die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen auf „irreversibel tödlich verlaufende Krankheiten“ zu beschränken. Der Patientenwunsch müsse auch in anderen Fällen, etwa bei schwerster Demenz oder unumkehrbarer Bewusstlosigkeit, respektiert werden. Allerdings zeige die Erfahrung, dass sich die Haltung gegenüber lebensverlängernden Maßnahmen im Erkrankungsfall ändern könne.
Damit es keine Interpretationsschwierigkeiten gibt, empfehlen die Ärztekammer und die bei ihr angesiedelte Ethikkommission, Menschen des Vertrauens zusätzlich mit einer Vorsorgevollmacht auszustatten. Zudem sollten Patientenverfügungen schriftlich verfasst sein. Wenn es Anzeichen gebe, dass die Verfügung nicht mehr dem aktuellen Willen entspreche, dürfe es „keinen Automatismus“ geben, warnte Hoppe. Und zu assistierter Selbsttötung könnten Mediziner sowieso nicht gezwungen werden.
Die Frage, wie verbindlich Patientenverfügungen sein sollen, wird am Donnerstag im Bundestag debattiert. UnionsFraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen sagte, es sei noch offen, ob es überhaupt einer Regelung bedürfe. Und er versprach, dass es bei diesem Thema keinen Fraktionszwang geben werde. Ob und wie solche Verfügungen gesetzlich gestärkt werden, müssten die Abgeordneten allein nach ihrem Gewissen entscheiden. raw
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