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Zunächst für neun Tage: Bayern führt Maskenpflicht im Unterricht ein
Lehrer und Schüler müssen nach Ende der Sommerferien auch in der Klasse Maske tragen. Nur Grundschüler sind von der Regel befreit.
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Nach dem Ende der Sommerferien gilt in Bayerns Schulen zunächst für neun Schultage eine Maskenpflicht für alle Schüler und Lehrer im Unterricht. Dies teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag nach Beratungen mit Eltern-, Lehrer- und Schülervertretern in München mit.
Von der Maskenpflicht als „Sicherheitspuffer“ seien einzig Grundschüler ausgenommen. Der Unterricht beginnt in Bayern am Dienstag nächster Woche wieder.
Die Maskenpflicht zum Auftakt des Schuljahres ist Teil des Hygienekonzeptes, mit dem der Regelbetrieb an den Schulen auch in der Pandemie aufrecht erhalten werden soll. Dazu gehört, dass zur Minimierung der Ansteckungsrisiken zudem in den Gebäuden und überall dort, wo kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, eine Pflicht zum Tragen des Mund-Nase-Schutzes gibt.
Sollte in einer Region auch nach den neun Tagen hohe Fallzahlen geben, kann die Maskenpflicht im Unterricht auch regional begrenzt verlängert oder neu verhängt werden. Ziel sei es, den Regelunterricht auch in der Krise bestmöglich aufrecht zu erhalten. „Wir wollen wieder Schule haben in Bayern“, sagte Söder.
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Formell wird Bayern sein Schulkonzept in der Kabinettssitzung am Dienstag beschließen. Da an dem Bildungsgipfel in der Staatskanzlei auch Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) teilgenommen hatte, ist die Zustimmung in der Koalition sicher.
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Der Freistaat geht damit im Kampf gegen das Corona-Infektionen einen ähnlichen Weg wie Nordrhein-Westfalen. Auch hier hatte nach den Ferien für sogar 14 Tage eine Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen gegolten. Nachdem im bevölkerungsreichsten Bundesland die Fallzahlen entgegen dem Bundestrend jüngst rückläufig waren, endete die Maskenpflicht im Unterricht an diesem Montag.
In Bayern gilt wegen der Pandemie generell eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an allen Orten, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Verstöße werden mit 250 Euro und im Wiederholungsfall mit 500 Euro geahndet. Der Freistaat setzt zur Prävention der Infektion neben Masken auch auf umfangreiche Tests. (dpa)
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