Unternehmensteuerreform: Beschluss mit Hindernissen
Das Bundeskabinett hat den umstrittenen Gesetzentwurf von Finanzminister Steinbrück zur Unternehmensteuerreform gebilligt. Wirtschaftsminister Glos fordert allerdings Nachbesserungen.
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Berlin - Der CSU-Politiker Michael Glos beklagt aber nach wie vor Nachteile für kleine und mittlere Unternehmen. Widerstand in den parlamentarischen Beratungen kündigten die SPD-Linken an. Sie kritisieren die für 2008 geplanten Steuersenkungen als ungerechtfertigtes "Milliarden-Geschenk" für Unternehmen. Auf der anderen Seite pocht auch die Wirtschaft auf weitere Korrekturen.
Nach dem Gesetzentwurf von Union und SPD soll die Gesamtsteuerlast von Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) von heute 38,7 auf 29,8 Prozent gesenkt werden. Profitieren sollen auch Personenunternehmen, die den Großteil der deutschen Firmen stellen und deren Eigentümer dem Einkommensteuersatz von maximal 42 Prozent unterliegen. Ihre im Unternehmen belassenen Gewinne sollen nur mit gut 28 Prozent versteuert werden können (Thesaurierungsrücklage). Davon profitieren große Mittelstandsbetriebe. Von 2009 an ist eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge von 25 Prozent geplant. Um die Einnahmeverluste für den Staat auf fünf Milliarden Euro im Jahr zu begrenzen, werden Steuerbegünstigungen abgeschafft und Schlupflöcher geschlossen. Endgültig verabschiedet werden soll das Gesetz vor der Sommerpause.
Auch Glos stimmte dem Gesetzentwurf trotz Kritik zu. Nach seinen Worten wurden die im vergangenen Sommer vereinbarten Eckpunkte zwar umgesetzt. Er beklagt aber, die Zusage einer mit der Reform ebenfalls verbundenen Mittelstandskomponente sei nicht eingehalten. Etliche Unternehmen seien von der Gegenfinanzierung betroffen, vor allem von der Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen. Auf der anderen Seite profitierten viele Personengesellschaften weder von der Investitionsrücklage noch von der Begünstigung einbehaltener Gewinne.
Kritik auch von Forschungsministerin Schavan
Laut "Financial Times Deutschland" wurde Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) mit einer Zusicherung davon abgebracht, ihre Reformkritik zu Protokoll zu geben. Im Kabinettsbeschluss steht nun, dass das ebenfalls geplante Unternehmensbeteiligungsgesetz dafür sorgen wird, dass etwa durch Wagniskapital finanzierte Unternehmen von den verschärften Steuerregeln ausgenommen werden. Risikokapital spielt für forschungsintensive Neugründungen eine Rolle. Zuvor hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärt, dass Verbesserungen zu Gunsten von Forschung und Entwicklung erreicht werden müssten. Es dürfe nicht sein, dass durch die Reform etwa Forschungsaktivitäten von Unternehmen ins Ausland verlagert oder ganz unmöglich gemacht würden.
Die Steuersenkung kostet den Staat 30 Milliarden Euro, davon sollen 25 Milliarden durch den Wegfall von Steuervorteilen gegenfinanziert werden. Die Reform soll erreichen, dass Gewinn- oder Betriebsverlagerungen in Niedrigsteuerländer verhindert und stattdessen wieder mehr Erträge in Deutschland versteuert werden. Neu ist eine "Zinsschranke". Sie soll Konzern-Konstrukten einen Riegel vorschieben, mit denen Gewinne ins steuergünstige Ausland verlagert werden. Auch mit einer stärkeren Hinzurechnung von gewinn-unabhängigen Elementen in der Gewerbesteuer soll Steueraufkommen im Land gehalten werden.
Im ersten Reformjahr fallen dennoch Mindereinnahmen von 6,5 Milliarden Euro an. Sie sinken erst nach 2011 unter die Obergrenze von 5 Milliarden Euro. Dieser Wert gilt für den theoretischen Fall, dass alle be- und entlastenden Maßnahmen gleichzeitig wirken. Während die Steuersenkung sofort zu Buche schlägt, wirken die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung erst später. Die Fünf-Milliarden-Grenze entspricht dem Rahmen, den die große Koalition abgesteckt hatte. (tso/dpa)
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