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Bundestagsbeschluss: Besserer Schutz vor Sexualstraftätern

Kinder und Frauen können künftig vor rückfälligen Sexualverbrechern besser geschützt werden. Außerdem reformierte das Parlament die Sicherheitsverwahrung und Führungsaufsicht von Sexualstraftätern - Auslöser war der Fall Stephanie.

Berlin - Der Bundestag verabschiedete mit den Stimmen der Regierungsfraktionen neue Strafbestimmungen zur Überwachung von aus der Haft entlassenen Tätern. Linkspartei und Grüne stimmten mit Nein, die FDP-Fraktion enthielt sich. Mit dem Gesetzesvorhaben wird sich voraussichtlich am 30. März der Bundesrat abschließend beschäftigen.

Die neuen Bestimmungen erlauben unter Androhung empfindlicher Haftstrafen von bis zu drei Jahren nun das Verbot jeder Kontaktaufnahme zu Kindern. Außerdem schloss das Parlament eine Lücke bei der Sicherungsverwahrung. Gegen Täter, die bis Mitte 1995 in Ostdeutschland vor Gericht standen, kann nun auch nachträglich eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden, wenn sie weiter als gefährlich gelten. Ansonsten wären in nächster Zukunft einige in Ostdeutschland inhaftierte Täter freigekommen, obwohl sie weiter als bedrohlich eingestuft werden.

Unbefristete Führungsaufsicht möglich

Kernpunkt des Gesetzespakets ist aber eine Reform der so genannten Führungsaufsicht. Auslöser für die Reform waren schwere Sexualverbrechen wie das an der damals 13-jährigen Stephanie im Januar 2006, die mehr als fünf Wochen in der Gewalt eines vorbestraften Sexualstraftäters war. Ziel ist, eine straffere und effizientere Kontrolle von Tätern in den ersten Jahren nach der Haftentlassung zu ermöglichen.

Einem Entlassenen kann der regelmäßige Besuch bei einem Arzt oder bei einem Therapeuten zur Auflage gemacht werden. Verstößt er gegen diese Anordnungen, kann dies in Zukunft mit Haft bis drei Jahren statt bisher mit einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden. Auch kann die Führungsaufsicht künftig statt bisher längstens fünf Jahre unbefristet - im Extremfall sogar lebenslänglich - angeordnet werden.

Rückfällen soll besser vorgebeugt werden

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte: "Unsere Aufgabe ist es, den besten Schutz zu schaffen, der möglich ist." Die Reform der Führungsaufsicht sei vor allem geschaffen worden, um vor Rückfällen noch besser vorbeugen zu können. Jetzt seien die Länder dafür zuständig, "Infrastrukturen zu schaffen, die für eine straffe Führungsaufsicht nötig sind." Sie ergänzte, die Sicherungsverwahrung müsse eine Ausnahme für extreme Einzelfälle bleiben.

Ulla Jelpke kritisierte für die Linksfraktion, die Reform entspreche dem Prinzip des Wegsperrens statt Resozialisierens. Für Jerzy Montag (Grüne) gibt es in dem Vorhaben neben positiven Aspekten "etliche negative Punkte". Der SPD-Politiker Joachim Stünker sagte, es sei abzuwägen gewesen zwischen dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit und dem Freiheitsrecht des Einzelnen. "Das ist uns gelungen."

Besserung und Sicherung der Täter angestrebt

Die Führungsaufsicht ist eine so genannte Maßregel der Besserung und Sicherung. Mit dem Instrument sollen Straftäter mit ungünstiger Sozialprognose und Schwerkriminelle nach Verbüßung ihrer Strafe überwacht, ihnen aber auch ein Angebot zur Lebenshilfe gegeben werden.

In Hinblick auf die Sicherungsverwahrung hatten ostdeutsche Justizminister zuletzt Druck gemacht. Der Punkt wurde daher in aller Eile noch in das Paket aufgenommen. Die Gesetzeslücke zur Sicherungsverwahrung ging auf eine Sonderregelung für die neuen Länder bei den Verhandlungen über den Einigungsvertrag zurück. Die ostdeutschen Unterhändler hatten darauf bestanden, dass das Instrument der Sicherungsverwahrung in den neuen Ländern - wie schon in der DDR - nicht eingeführt wird. Es galt in Ostdeutschland auch nach der Wende als Mittel der nationalsozialistischen Justiz. Erst Mitte 1995 wurde das Instrument auch für Ostdeutschland eingeführt. Auf "Alt-Fälle", die bis dahin abgeurteilt wurden, konnte es aber bislang nicht angewandt werden. Das soll nun anders werden. (tso/dpa)

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