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Nach dem Tod eines Nutzers kann Facebook dessen Profil in den Gedenkzustand versetzen.

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BGH-Entscheidung: Das Urteil über die Facebook-Chats einer Toten ist richtungsweisend

Der BGH hat einer Mutter recht gegeben, die Zugriff auf die privaten Facebook-Chats ihrer verstorbenen Tochter wollte. Das Urteil ist wichtig. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Maria Fiedler

Es muss die Mutter in die Verzweiflung getrieben haben: Ihre Tochter war von einer einfahrenden U-Bahn getötet worden – und niemand konnte sagen, ob es Selbstmord war. Die Mutter hatte zwar das Facebook-Passwort ihrer Tochter und die Hoffnung, dass sich dort in den privaten Chats eine Antwort findet. Doch weil das Profil der Tochter nach ihrem Tod in den sogenannten Gedenkzustand versetzt, also quasi eingefroren wurde, konnte sie die Chats nicht mehr lesen. Dagegen klagte sie – und hat am Donnerstag in letzter Instanz Recht bekommen.

Dieses Urteil ist wichtig. Nicht nur für die Mutter, die nun vielleicht endlich Klarheit bekommt. Nicht nur für zukünftige ähnliche Fälle. Sondern für die Gesellschaft.

Noch immer wird das Internet oft als Ort behandelt, der zwar zu unserem Alltag gehört, aber für den dennoch andere Regeln gelten als für den Rest der Welt. Es wird unterschieden zwischen virtuell und real, zwischen online und offline. Das, was wir tatsächlich anfassen können, hat für uns einen höheren Stellenwert.

Aber ist das noch zeitgemäß? Die Richter in Karlsruhe haben nun richtigerweise entschieden, dass die Nachrichten in Chats genauso vererbt werden können wie Briefe oder Tagebücher – und dieses Recht wichtiger ist als das Fernmeldegeheimnis. Dahinter steht der Gedanke, dass man Chatnachrichten zwar nicht anfassen kann, sie aber trotzdem Eigentum sind. Dasselbe gilt für E-Mails.

Online und offline wird immer mehr verschwimmen

Das Urteil erinnert daran, dass jeder einzelne bei der Erstellung seines Testaments daran denken sollte, auch seinen digitalen Nachlass selbst zu regeln. Dazu gehört, wichtige Passwörter oder ein Masterpasswort an einem sicheren Ort zu hinterlegen. Man würde ja auch nicht die Goldmünzen in einem Tresor vererben und niemandem die Zahlenkombination hinterlassen.

Wichtiger als die Vererbbarkeit elektronischer Daten ist doch genau das Gegenteil davon. Es sollten Regeln geschaffen werden, die die Anbieter verpflichten, die Daten von Verstorbenen auf deren Wunsch unwiederbringlich zu löschen.

schreibt NutzerIn db0815

Und das Urteil weist in die Zukunft: Die Unterschiede zwischen online und offline werden immer weiter verschwimmen. Das Internet ist schon lange kein abgeschlossener Raum mehr. Wie wir dort mit anderen interagieren, hat großen Einfluss auf den Verlauf unseres Lebens. Mobbing ist nicht weniger schlimm, wenn es online passiert. Ein Präsident kann mit einem Tweet eine diplomatische Krise auslösen. Durch das Smartphone ist unser Gehirn quasi mit dem Internet verbunden. Und mit einem Menschen, den wir online kennengelernt haben, verbringen wir vielleicht unser restliches Leben.

Ob es gut ist, wenn wir irgendwann gar nicht mehr zwischen online und offline unterscheiden, mag man bezweifeln. Aber das mussten die Karlsruher Richter auch nicht beurteilen.

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