zum Hauptinhalt

Politik: Bodenreform-Urteil: Sachsen-Anhalt will Geld vom Bund Berlin soll Verwaltungskosten für neues Entschädigungsgesetz tragen

Das Land Sachsen-Anhalt wird der Bundesregierung allein die Entscheidung überlassen, ob sie gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zur Entschädigung der enteigneten Erben von Bodenreformland Einspruch einlegt oder nicht. Man werde die Bundesregierung darauf aufmerksam machen, dass die Enteignungen auf der Grundlage eines Bundesgesetzes von 1992 erfolgten und dass deshalb der Bund für eventuelle Rechtsmittel zuständig sei, sagte Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke (CDU) am Dienstag dem Tagesspiegel.

Von Matthias Schlegel

Das Land Sachsen-Anhalt wird der Bundesregierung allein die Entscheidung überlassen, ob sie gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zur Entschädigung der enteigneten Erben von Bodenreformland Einspruch einlegt oder nicht. Man werde die Bundesregierung darauf aufmerksam machen, dass die Enteignungen auf der Grundlage eines Bundesgesetzes von 1992 erfolgten und dass deshalb der Bund für eventuelle Rechtsmittel zuständig sei, sagte Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke (CDU) am Dienstag dem Tagesspiegel. Das habe das Kabinett in Magdeburg am gleichen Tag entschieden.

Vor zwei Wochen hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) bei einem Besuch in Magdeburg angeboten, dass der Bund in Straßburg in Revision gehen werde, wenn die betroffenen Bundesländer dies wünschten. Zugleich hatte er finanzielle Hilfen des Bundes bei Entschädigungszahlungen abgelehnt.

Auf die Frage, ob Sachsen-Anhalt damit die Zuständigkeit für Entschädigungen anerkenne, sagte Wernicke: „Uns ist bewusst, dass uns als Land die Einnahmen aus den damaligen Enteignungen zugeflossen sind. Aber wir bestehen darauf, dass der Bund die sonstigen Kosten übernimmt.“ Das seien etwa die Verwaltungskosten bei der Umsetzung des damaligen Bundesgesetzes. So habe man die Flächen recherchieren, die Eigentümer ermitteln und die Eigentumswechsel abwickeln müssen. „Im Falle eines neuen Entschädigungsgesetzes kommen wieder hohe Verwaltungs- und Gerichtskosten auf die Länder zu. Das alles muss der Bund übernehmen.“ Dagegen würden die „reinen Entschädigungsleistungen schon Sache der Länder sein“. Sie favorisiere eine Rückgabe vor Entschädigung in den Fällen, in denen die Flächen vom Land noch nicht verkauft wurden.

In Sachsen-Anhalt handelt es sich um rund 18 000 Fälle, in denen Bodenreform-Erben nach dem Abwicklungsgesetz von 1992 ihr Eigentum entschädigungslos an das Bundesland abtreten mussten. Der Gerichtshof in Straßburg hatte vor drei Wochen diese Praxis nach der Wende als unvereinbar mit der europäischen Menschenrechtscharta verurteilt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false