Kostenlose Bahn-Jahreskarten: Bundesrat muss Auskunft zu Reisen der Ministerpräsidenten geben
Freie Fahrten für private Zwecke? Das Berliner Verwaltungsgericht verlangt mehr Transparenz bei der Amtsausstattung von Mitgliedern der Länderkammer
Der Bundesrat muss öffentlich Auskunft darüber geben, welche Ländervertreterinnen und Ländervertreter ihre kostenlosen Bahn-Netzkarten wirklich für Fahrten nach Berlin nutzen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag entschieden (Az.: VG 27 K 364.17). Geklagt hatte der „Bild“-Journalist Nikolaus Harbusch. Er möchte von der Länderkammer wissen, welche ihrer Mitglieder – darunter die jeweiligen Regierungschefs – 2015 und 2016 DB-Netzkarten bekommen und sie nicht für die Teilnahme an Sitzungen genutzt haben. Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofs soll in größerem Umfang Netzkarten-Bedarf angemeldet worden sein, obwohl anschließend Reisen mit anderen Verkehrsmitteln abgerechnet wurden. Daher liegt nah, dass sie nur für private Zwecke verwendet wurden.
Mitglieder der Verfassungsorgane werden kostenlos befördert
Der Bundesrat hält einen Missbrauch für ausgeschlossen, da der Umgang mit den Karten im Rahmen der Amtsausstattung gesetzlich klar geregelt sei. Einer Auskunftserteilung stünden zudem Interessen Dritter im Hinblick auf die personenbezogenen Daten sowie auch die einschlägigen Geheimhaltungsvorschriften und Vertraulichkeitsinteressen entgegen.
Mitglieder von Verfassungsorganen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Freifahrten mit der Bahn. Bundesratsmitglieder können aber auch Verzicht erklären und nötige Reisen, etwa mit dem Flugzeug, individuell abrechnen. DB-Netzkarten kosten mehrere tausend Euro pro Jahr.
Eilantrag war zuvor erfolglos
Der Journalist hatte zuvor erfolglos einen Eilantrag bei Gericht eingereicht. Das Gericht betrachtete die Angelegenheit jedoch nicht für aktuell und dringlich genug, um im Schnellverfahren zu entscheiden. Ein Hauptsacheverfahren über mehrere Instanzen kann Jahre dauern, wenn sich die zuständigen Verwaltungen gegen mehr Transparenz wehren. Auch in dieser Sache wird erwartet, dass der Bundesrat in Berufung geht.
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