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Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot auf: Rechtsextremes „Compact“-Magazin darf weiterhin erscheinen
Im Eilverfahren hatten die Richter das von Ex-Innenministerin Faeser erlassene Verbot des Magazins bereits ausgesetzt. Nun haben sie eine endgültige Entscheidung getroffen.
Stand:
Das rechtsextreme Magazin „Compact“ kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des Magazins aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte.
Schon im Eilverfahren hatten die Richter das Verbot im vergangenen Sommer vorläufig ausgesetzt, sodass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen.
Laut Faeser „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“
Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.
Die damalige Bundesinnenministerin Faeser hatte das Magazin im vergangenen Jahr als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Damit war eine sofortige Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots von „Compact“ verbunden.

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Rechtlich handelte es sich bei dem Schritt um ein Vereinsverbot – laut Bundesinnenministerium können auch Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen darüber verboten werden.
Dagegen hatte das Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren keine Einwände erhoben. Die „Compact“-Anwälte kritisieren dies, bezweifeln jedoch selbst, dass das Gericht bereit ist, diese Meinung zu ändern.
Elsässer wertet Gerichtsurteil als doppelten Erfolg
Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in Sachsen-Anhalt. Die Auflage des „Compact“-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks.
Chefredakteur Jürgen Elsässer – bei der Verhandlung in Begleitung von Ehefrau Stephanie und Paul Klemm vom TV-Sender des „Compact“-Magazins – hatte sich vor Gericht als alleiniger Entscheider dargestellt. Die „Compact“-GmbH könne nicht als Verein bezeichnet werden, so der 68-Jährige.
Er wertet den juristischen Erfolg am Bundesverwaltungsgericht Leipzig als doppelten Erfolg. „Auch die AfD wird davon profitieren“, sagte er nach der Verhandlung über das Verbot. (dpa)
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