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Eine TV-Kamera steht kurz vor Beginn des Bundesparteitages der Partei Alternative für Deutschland (AfD) vor der Bühne.

© dpa/Ingo Wagner

Hinweis auf Gesetzeslücke: Bundeswahlausschuss lässt Bremer AfD-Landesliste zu

Die AfD in Bremen hatte keine eidesstattliche Versicherung für die Bundestagswahl vorgelegt. Der Bundeswahlausschuss hat nun in der Sache entschieden.

Der Bundeswahlausschuss hat die Landesliste der Bremer AfD zur Bundestagswahl zugelassen. Das Gremium hob damit am Donnerstag in Berlin die ablehnende Entscheidung des Bremer Landeswahlausschusses vom 30. Juli auf.

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Bundeswahlleiter Georg Thiel begründete die Entscheidung mit einer rechtlichen Unklarheit, weswegen zugunsten der Partei entschieden werden solle.

Hintergrund der Ablehnung war gewesen, dass sich eine damit beauftragte AfD-Vertreterin geweigert hatte, eine geforderte eidesstattliche Versicherung abzugeben. Thiel sagte dazu, es dürfe nicht dazu kommen, dass eine Einzelperson quasi aus eigenem Ermessen eine Wahlversammlung sprengen könnte. Hinsichtlich möglicher Auswege für die betroffene Partei bestehe hier eine "Gesetzeslücke".

Die Entscheidung des Bundeswahlausschusses erfolgte mit neun gegen eine Stimme bei einer Enthaltung. Die Bremer AfD kann damit nun mit der von ihr aufgestellten Liste an der Bundestagswahl teilnehmen.

Der Bundeswahlausschuss berät seit 11 Uhr am Donnerstag in Berlin über Beschwerden gegen den Ausschluss von Landeslisten der Parteien von der Bundestagswahl.

Das Gremium entscheidet bei seiner im Internet übertragenen Sitzung im Bundestag über Einsprüche der Bremer AfD und der saarländischen Grünen, deren Landeslisten von ihren zuständigen Landeswahlausschüssen nicht zugelassen wurden.

Bei den Grünen im Saarland bemängelte der Landeswahlausschuss den Ausschluss von Kandidaten. Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Bundeswahlleiter sowie zwei Richterinnen oder Richtern des Bundesverwaltungsgerichts und acht auf Vorschlag der Parteien berufenen Beisitzerinnen und Beisitzern. Gegen seine Beschlüsse kann noch vor dem Bundesverfassungsgericht vorgegangen werden. (AFP, dpa)

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