
© dpa/Bernd Weißbrod
CDU besonders betroffen: Diese 23 Wahlkreisgewinner schaffen es nicht in den Bundestag
Das neue Wahlrecht macht den Bundestag kleiner. Doch es sorgt auch dafür, dass einige Sieger in Wahlkreisen am Ende nicht nach Berlin ziehen.
Stand:
23 Gewinner eines Wahlkreises werden wegen des neuen Wahlrechts dennoch nicht in den Deutschen Bundestag einziehen. Wie aus dem vorläufigen amtlichen Endergebnis der Bundeswahlleitung hervorgeht, betrifft dies Politiker vor allem Politiker der CDU, aber auch einzelne von CSU, AfD und SPD.
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Ihre Wahlkreise liegen mehrheitlich in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern, einzelne im Osten und einer auch ganz im Norden. In diesen Wahlkreisen wird nun kein Direktmandat vergeben.
Folgende Wahlkreise und Kandidaten sind betroffen:
- Wahlkreis 1 Flensburg - Schleswig - Petra Nicolaisen (CDU)
- Wahlkreis 14 Rostock - Landkreis Rostock II - Steffi Burmeister (AfD)
- Wahlkreis 54 Bremen I - Ulrike Hiller (SPD)
- Wahlkreis 58 Oberhavel - Havelland II - Andreas Galau (AfD)
- Wahlkreis 71 Halle - Alexander Raue (AfD)
- Wahlkreis 151 Leipzig I - Christian Kriegel (AfD)
- Wahlkreis 169 Schwalm-Eder - Anna-Maria Bischof (CDU)
- Wahlkreis 181 Frankfurt am Main I - Yannick Schwander (CDU)
- Wahlkreis 182 Frankfurt am Main II - Leopold Born (CDU)
- Wahlkreis 183 Groß-Gerau - Marcus Kretschmann (CDU)
- Wahlkreis 185 Darmstadt - Astrid Mannes (CDU)
- Wahlkreis 202 Trier - Dominik Sienkiewicz (CDU)
- Wahlkreis 204 Mainz - Ursula Groden-Kranich (CDU)
- Wahlkreis 206 Ludwigshafen/Frankenthal - Sertac Bilgin (CDU)
- Wahlkreis 218 München-Süd - Claudia Küng (CSU)
- Wahlkreis 243 Nürnberg-Nord - Sebastian Brehm (CSU)
- Wahlkreis 251 Augsburg-Stadt - Volker Ullrich (CSU)
- Wahlkreis 259 Stuttgart II - Maximilian Mörseburg (CDU)
- Wahlkreis 274 Heidelberg - Alexander Föhr (CDU)
- Wahlkreis 275 Mannheim - Melis Sekmen (CDU)
- Wahlkreis 277 Rhein-Neckar - Moritz Oppelt (CDU)
- Wahlkreis 282 Lörrach - Müllheim - Stefan Glaser (CDU)
- Wahlkreis 290 Tübingen - Christoph Naser (CDU)
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Das liegt an der Wahlrechtsreform, die zum ersten Mal greift. Demnach ziehen nicht mehr alle siegreichen Wahlkreis-Kandidaten automatisch in den Bundestag ein: Sie bekommen nur noch dann ein Mandat, wenn ihre Partei auf genügend Zweitstimmen kommt, anderenfalls geht der Wahlkreis leer aus.
Dafür entfallen die früher üblichen Überhang- und Ausgleichsmandate. Künftig hat der Bundestag damit nur noch 630 Abgeordnete statt aktuell 733. (dpa)
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