
© dpa/Sven Kaeuler
„Compact“ klagt gegen Verbot: Nancy Faeser soll die Pressefreiheit achten
Der rechtsextreme Journalist Jürgen Elsässer zieht für sein Medium vor das Bundesverwaltungsgericht. Es könnte ein Grundsatzurteil geben.
Stand:
Der rechtsextreme Journalist Jürgen Elsässer geht gegen das Verbot seines „Compact“-Magazins vor. Das bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dem Tagesspiegel auf Anfrage. Am Mittwochabend seien dort eine Klage (Az.: 6 A 4.24) sowie ein Eilverfahren (Az.: 6 VR 1.24) anhängig gemacht worden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin sowie dessen Internet-Ableger vergangene Woche verboten. Zur Begründung hieß es, in ihren reichweitenstarken Publikationen und Produkten verbreite die „Compact-Magazin GmbH“ antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte.
Laut Ministerium agitiere „Compact“ gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achte und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der politischen Willensbildung vorsehe. In ihren Publikationen und Online-Auftritten propagierten die „Compact“-Medien ein „völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, das nach ihrer Ansicht ,ethnisch Fremde’ aus dem Staatsvolk ausschließen“ wolle.
Elsässer kündigte früh an, gegen Verbot vorgehen zu wollen
Elsässer hatte bereits unmittelbar nach dem Verbot angekündigt, sich dagegen vor Gericht wehren zu wollen. „Wir sind kampfbereit“, erklärte er im sprachlichen Duktus seines Magazins. Nach seiner Darstellung ist das ministerielle Verbot ein unzulässiger Eingriff in die Pressefreiheit, die im Grundgesetzartikel fünf geschützt wird.
Das Bundesinnenministerium hatte dagegen eingewandt, in der Abwägung mit den Verbotstatbeständen des Grundgesetzartikels neun ergebe sich, dass Meinungs- und Pressefreiheit zurückzutreten hätten, „wo diese in den Dienst der Verwirklichung verbotswidriger Vereinszwecke gestellt werden“. Das Ministerium bezog sich dafür auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2022, mit dem ein Verbot eines Medien-Ablegers der ebenfalls verbotenen türkischen Arbeiterpartei PKK bestätigt wurde.
Sollte Elsässer vor dem Bundesverwaltungsgericht scheitern, bliebe ihm noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Von dort gibt es noch kein Urteil, das sich ausdrücklich mit dem Spannungsverhältnis von Vereinsverboten und Pressefreiheit befasst.
Das monatlich erscheinende „Compact-Magazin“ galt mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren und dem Online-Videokanal „Compact-TV“ als reichweitenstärkstes Medium der Neuen Rechten in der Bundesrepublik. Elsässer bekundete mehrfach, Ziel seiner journalistischen Arbeit sei der Umsturz und die Abschaffung des „Regimes“. Das Magazin gab auch dem österreichen Rechtsextremisten Martin Sellner eine Plattform, der zum Jahresanfang als Redner über „Remigration“ bei einer privaten Konferenz in Potsdam Schlagzeilen machte.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: