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Die Taten von Münster waren der Auslöser für die Debatte über Strafverschärfungen. 

© Marcel Kusch/dpa

Das Konzept der Justizministerin im Detail: Strafen wegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder werden verschärft

Für Kinderpornografie und für sexuelle Gewalt gegen Kinder soll eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis gelten. Auch viele andere Taten sollen schärfer bestraft werden.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat ein Gesetzesvorhaben vorgelegt, mit dem pädophile Straftaten deutlich schärfer bestraft werden sollen. Demnach solle Verbreitung von Kinderpornografie künftig nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen geahndet werden - damit ist eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis verbunden. 

Auch für sexualisierte Gewalt an Kindern seien empfindlichere Strafen geplant, sagte die Ministerin. „Kein Täter darf sich vor Entdeckung sicher fühlen. Der Verfolgungsdruck muss deshalb massiv erhöht werden“, forderte sie.

Die Debatte um härtere Strafen war durch den Missbrauchsfall in Münster mit mittlerweile 21 Verdächtigen neu belebt worden. Lambrecht hatte solche Forderungen aus der Union zunächst zurückgewiesen und stattdessen eine bessere Ausstattung für Ermittler gefordert, ihren Kurs aber nach anhaltender Kritik geändert.

Neben höheren Strafen dringt Lambrecht auf Änderungen im Justizwesen, für das die Länder zuständig sind. Lambrecht sagte, es müsse deutlich werden, dass man nicht länger von „Missbrauch“ sprechen könne: „Kinder sind keine Sache, sie können nicht missbraucht werden - sondern es ist Gewalt, die ausgeübt wird und das wird sich auch im Gesetzestext ausdrücken.“

Die Vorschläge im Detail

  • „Gewalt“ statt „Missbrauch“: Im Strafgesetzbuch soll künftig die Rede sein von „sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ statt von „sexuellem Missbrauch von Kindern“. Zur Begründung heißt es im Konzept: „Die Wortwahl „Missbrauch“ ist unangebracht, da sie suggeriert, es gebe auch einen legalen „Gebrauch“ von Kindern. Wir wollen künftig klare Begriffe verwenden: Es geht um sexualisierte Gewalt, die sich gegen Kinder richtet.“
  • Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie: Solche Taten sollen als Straftaten eingestuft werden, statt wie bislang nur Vergehen. Das bringt höhere Mindeststrafen mit sich. Wer solche Bilder und Videos verbreitet, soll künftig ein bis zehn Jahre ins Gefängnis müssen, statt bislang drei Monate bis fünf Jahre. Wer solches Material besitzt, dem sollen künftig ein bis fünf Jahre Haft drohen, statt bisher eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft. Auf gewerbs- oder bandenmäßige Verbreitung sollen mindestens zwei Jahre im Gefängnis stehen. Bandenmäßig bedeutet, dass die Tat fortgesetzt und als Teil einer Gruppe geschieht.
  • Sexuelle Gewalt an Kindern: Auch solche Taten sollen zum Verbrechen hochgestuft werden. Zudem soll der Strafrahmen von bisher sechs Monaten bis zehn Jahren Gefängnis auf ein bis fünfzehn Jahre steigen. Eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen wäre ausgeschlossen. Bei schwerer sexualisierter Gewalt sollen Beschuldigte auch dann in Untersuchungshaft genommen werden können, wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr vorliegt.
  • Einvernehmlicher Sex unter jungen Menschen: Sind die Beteiligten im annähernd gleichen Alter, dann soll es nach Lambrechts Plan eine Sonderregelung geben. Diese macht im Einzelfall einen Verzicht auf Strafverfolgung möglich. „Auf gleichrangige Interaktionen zwischen jungen Menschen, die Teil der sexuellen Entwicklung sind, soll nicht unverhältnismäßig reagiert werden“, heißt es dazu im Konzept.
  • Wer Kinder anbietet für sexuelle Gewalttaten oder sich dazu verabredet, soll eine Freiheitsstrafe von nicht weniger als einem Jahr bekommen (bisher drei Monate bis fünf Jahre).
  • Sexuelle Taten ohne Körperkontakt: Zu solchen Taten gehören etwa sexuelle Handlungen vor einem Kind. Auch dafür sollen härtere Strafen drohen (statt Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren künftig sechs Monate bis zehn Jahren).
  • Zeigen von Pornos gegenüber vermeintlichen Kindern: Dieser Tatbestand wird nun auch ins Strafrecht aufgenommen. Das soll Fälle abdecken, in denen der Empfänger am Handy oder Computer ein Erwachsener ist, der sich als Kind ausgibt, zum Beispiel ein Elternteil oder ein Ermittler.
  • Fristen für das erweiterte Führungszeugnis: Verurteilungen wegen sexueller Gewalt gegen Kinder sollen länger in diesem Dokument bleiben. Ein solches Zeugnis muss vorweisen, der ehrenamtlich oder beruflich mit Minderjährigen zu tun hat. 

So geht es weiter

Auf Grundlage des vorgestellten Konzepts wird Lambrechts Ministerium nun einen Gesetzentwurf ausarbeiten. Dieser muss vom Kabinett und dem Bundestag angenommen werden. 

Im Bundesrat steht das Thema an diesem Freitag ebenfalls auf der Tagesordnung: Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern bringen dort Vorschläge für härtere Strafen ein, Baden-Württemberg will die unbegrenzte Aufnahme von Sexualdelikten im Führungszeugnis erreichen.

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NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) sprach mit Blick auf Gewalt gegen Kinder und deren Darstellung von einem „widerwärtigen Sumpf“, der trockengelegt werden müsse. 

„Mit der Bundesratsinitiative möchten wir klarstellen, dass Straftaten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern betreffen, dementsprechend immer als Verbrechen geahndet werden müssen. Es darf auch grundsätzlich keine Bewährungsstrafe geben, wenn sich jemand an der Vergewaltigung von Kindern beteiligt.“ (dpa, epd)

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