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Ex-Finanzminister Christian Lindner (L) und Ex-Justizminister Marco Buschmann (beide FDP).

© AFP/Ralf Hirschberger

Das sogenannte Übergangsgeld: Ehemaligen Bundesministern stehen bis zu 240.000 Euro zu

Christian Lindner, Marco Buschmann und Bettina Stark-Watzinger sind nicht länger Minister in der Ampelkoalition. Finanziell brauchen sie sich aber keine Sorgen zu machen.

Stand:

Wenn Bundesminister zurücktreten oder entlassen werden, wie nun Finanzminister Christian Lindner (FDP), steht ihnen ein sogenanntes Übergangsgeld zu.

Dies erhalten sie gemäß Artikel 14 Bundesministergesetz von dem Zeitpunkt an, an dem ihre Amtsbezüge aufhören. Dabei bekommen sie für jeden Monat im Amt einen Monat lang Übergangsgeld - insgesamt mindestens für sechs Monate und höchstens für zwei Jahre.

In den ersten drei Monaten wird ein Übergangsgeld in voller Höhe des Amtsgehalts und des sogenannten Ortszuschlags gezahlt, anschließend nur noch in halber Höhe. Ab dem zweiten Monat werden zudem Einkünfte aus privater Berufstätigkeit angerechnet, das Übergangsgeld verringert sich also, wenn ein Minister eine neue Beschäftigung aufnimmt. Gezahlt wird das Geld monatlich im Voraus.

Auch bei den nun aus dem Amt geschiedenen FDP-Ministern Christian Lindner und Marco Buschmann sowie Ministerin Bettina Stark-Watzinger kommt so nach dem vorzeitigen Bruch der Ampel-Koalition einiges zusammen. Laut Bund der Steuerzahler verdienen Minister ohne Ortszuschlag rund 17.990 Euro pro Monat.

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Damit haben die drei mindestens Anspruch auf ein Übergangsgeld von etwa 81.000 Euro. Da sie länger als zwei Jahre im Amt waren, könnte ihnen ohne Ortszuschlag der Maximalbetrag von rund 243.000 Euro zustehen - sofern nicht andere Einnahmen abgerechnet werden. (AFP)

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