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Laut einem Urteil des Verfassungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern müssen Gleichstellungsbeauftragte weiblich sein.

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Debatte um Frauenbeauftragte: Männer können auch gleichstellen

Gleichstellungsbeauftragte müssen weiblich sein. Ein Gericht bestätigte jetzt die Gesetzeslage. Doch die Politik sollte längst einen Schritt weiter sein. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Ein Beamter aus Mecklenburg-Vorpommern ist beim Verfassungsgericht des Landes mit der Klage gescheitert, sich als Gleichstellungsbeauftragte wählen zu lassen. Früher hieß die Funktion mal Frauenbeauftragte. Semantisch hat sich etwas geändert, inhaltlich teilweise auch. So erwähnt das Gleichstellungsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern seit 2016 ausdrücklich Männer als potenziell Diskriminierte.

Doch geblieben ist das eigentliche Ziel, die Frauenförderung im öffentlichen Dienst. Geblieben ist vielfach auch, dass die Gleichstellungsbeauftragten Frauen sein müssen und nur von Frauen gewählt werden dürfen. Bleibend ist damit wohl die Überzeugung, dass Männer die Interessen von Frauen nicht so gut zu vertreten vermögen.

Mit geballter Faust durch gläserne Decken

Das könnte ein Irrtum sein. Selbst wenn Männer weniger einfühlsam sein sollten und Frauen sich möglicherweise scheuen, ihnen beispielsweise Erlebnisse von Belästigungen am Arbeitsplatz zu schildern – im Vertreten von Interessen sind Männer knallhart. Sie können Karriere, sie können Netzwerk und Konfrontation. Mit geballter Faust gehen sie durch gläserne Decken. Gäbe es dann noch eine Funktionszulage für den Job des Gleichstellungsbeauftragten und die Chance auf Beförderung, die Herren würden sich darum reißen.

Auch so kann man Frauen fördern. Hamburg und Bayern gehen in diese Richtung und haben ihre Gleichstellungsgesetze geöffnet. Hier hat man mit dem Vertrauen zu Männern auch Einsicht in die Gegebenheit bewiesen, dass es gerade im öffentlichen Dienst künftig Männer sind, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie Wert legen. Den Aufstieg in Führungspositionen mit mehrjährigen Erziehungszeiten in Einklang zu bringen, ist zu reizvoll, um ihn Frauen zu überlassen.

Geschlechterrollen werden verfestigt

Das waren politische Entscheidungen, man kann sie schlecht herbeiklagen. Bessere Aussichten hätte der Beamte gehabt, wenn er zum Beispiel ein Intersexueller, also ein Nichtmann gewesen wäre. Aber auch das würde wohl nicht reichen. Frauenförderung soll ausschließlich in Frauenhänden gut aufgehoben sein. Eine bislang gültige, jedoch tragische Annahme, die Geschlechterrollen eher zu verfestigen droht, statt sie aufzulösen. Sie geht davon aus, dass Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts nur in geschlechtlicher Solidarität zu überwinden sind.

Hoffentlich wird es kein Thema für die AfD

Das mag ein Rezept für frühere Aufbrüche gewesen sein. Heute stellt sich die Lage komplexer dar, und es wird immer deutlicher, dass nicht Nachteile für die einen beseitigt, sondern Vorteile für alle geschaffen werden müssen. Gleichstellungspolitik ist im Kern eine Art Entwicklungspolitik. Das Greifswalder Gericht hat gut daran getan, dem nicht vorzugreifen. Die Frage gehört politisch gelöst. Leider fehlt es an Impulsen. Alle haben sich an Frauen als Beauftragte gewöhnt. Läuft es schlecht, wird es ein Thema für die AfD.

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