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Hans-Georg Maaßen wird vorgeworfen, die AfD beraten zu haben. Er bestreitet das.

© Michael Kappeler / dpa

Austausch mit AfD-Funktionären: Der Präsident des Verfassungsschutzes spielt mit Vertrauen

Hans-Georg Maaßen pocht auf Geheimschutz, doch das Innenministerium legt dessen Partei-Kontakte offen. Wie sich zeigt, wandelt der Mann auf schmalem Grat. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Erfreulich, wenn skandalöses Verhalten irgendwann als skandalös angesehen wird. So ist über den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) bereits seit zwei Jahren bekannt, dass er sich mit der damaligen AfD-Chefin Frauke Petry getroffen haben soll. Damals hieß es, Maaßen habe zugesichert, die AfD nicht beobachten zu lassen. Aufgeregt hat das kaum. Es war Flüchtlingskrise, und die AfD hatte ihre Karriere als Oppositionsfraktion noch vor sich.

Nun berichtet eine AfD-Aussteigerin in ihrem Buch, Maaßen habe damals sogar Tipps gegeben, wie die Partei einer Beobachtung entgehen kann, etwa durch den Ausschluss des Hardcore-Rechten Björn Höcke. Erst jetzt regt sich Kritik. Das Bundesinnenministerium bestätigt das Treffen mit Petry. Maaßen habe jedoch keine „Ratschläge“ oder „Empfehlungen“ über den Umgang mit Personen oder Strömungen in der AfD gegeben, heißt es.

Schlüsse konnte Petry selbst ziehen, Rat brauchte sie nicht.

Ein Dementi ist das nicht. Gut möglich, dass beide über rechte Extremisten in der Partei gesprochen haben. Maaßen hat mit ihnen amtlich zu tun, Petry wollte sie erklärterweise in Schach halten, was ihr misslang. Ratschläge müssen dabei keine erteilt worden sein. Er würde genügen, wenn Maaßen damals erzählt hat, wo er Anhaltspunkte für Verfassungsfeindschaft erkennt. Die Schlüsse daraus konnte Petry selbst ziehen.

War es so, war es ein Fehler. Der Verfassungsschutz hat den gesetzlichen Auftrag, Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten. Er ist dabei in erster Linie ein Dienstleister der Regierung und ihrer Behörden. In zweiter Linie, Stichwort Verfassungsschutzbericht, dient er der Öffentlichkeit. Kontakt zum Parlament, wie Maaßen sich jetzt rechtfertigt, ist dabei nicht verboten. Aber wozu soll er nötig sein? Um Parteien oder Fraktionen mit fachlichen Informationen diskret unter die Arme zu greifen, wie es jetzt auch Alexander Gauland geschildert hat? Hier ist der Grat zum Amtsmissbrauch schmal. Maaßen mag darlegen, wie es genau war.

Ungesunde Tendenzen zur Selbstermächtigung

Dass er nicht umgehend aufklärt, sondern die Aufklärung im Gegenteil verweigert hat, belegt ungesunde Tendenzen zur Selbstermächtigung. Maaßen beruft sich darauf, er habe seinen Gesprächspartnern „Vertraulichkeit“ zugesichert. Tatsächlich? Kein Behördenchef kann sich bei seinen Amtshandlungen generell darauf berufen. Denn alles, was jemand in dienstlicher Eigenschaft als „vertraulich“ benennen würde, wäre automatisch einer Kontrolle entzogen. Man stelle sich nur mal vor, Maaßen beriete „vertraulich“ die NPD, wie sie einem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht entgehen könnte.

Das Bundesinnenministerium macht bei dieser Strategie nicht mit. Aber aufklären will es bisher auch nicht. Findet sich auch nur ein einziger Anhaltspunkt, dass Maaßen die AfD unterstützen wollte, hätte er alles Vertrauen verspielt.

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