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Deutschkenntnisse sind das A und O.
© dpa

Integrationsgesetz: DGB: Regierung sendet falsche Botschaft

Am Dienstag will die Bundesregierung ihr Integrationsgesetz beschließen. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach vermisst ein echtes Konzept und sieht keine Verbesserung für Flüchtlinge.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat den Entwurf der Bundesregierung für ein Integrationsgesetz scharf kritisiert. Bei einem solchen Gesetz sollte es das vorrangige Ziel sein, breite Brücken in die Gesellschaft zu bauen, sagte das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach dem Tagesspiegel. „Aber genau das tut dieser Gesetzentwurf nicht, vielmehr soll er der Mehrheitsgesellschaft signalisieren: Es gibt keinen Freifahrschein für Flüchtlinge. Das ist die falsche Botschaft und außerdem unnötig, denn die meisten Flüchtlinge wollen sich integrieren und an unsere Regeln halten.“ Buntenbach zufolge trägt der Gesetzesplan wenig zur Verbesserung der aktuellen Situation bei: „Wir brauchen ehrliche, den Bedürfnissen entsprechende und ausreichend finanzierte Angebote für Geflüchtete. Daran hapert es noch immer.“

Gewerkschaften vermissen bessere Sprachförderung

Die Bundesregierung will den Gesetzentwurf, der von Innenminister Thomas de Maizière (CDU), Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Justizminister Heiko Maas (SPD) erarbeitet worden ist, auf der am Dienstag beginnenden Kabinettsklausur in Meseberg beschließen. In einer bisher nicht veröffentlichten Stellungnahme des DGB zu dem Entwurf heißt es, dass ein Konzept für eine nachhaltige Integration fehle. Als besonders bedauerlich wird kritisiert, dass keine Regelungen für die Einrichtung von Kursen zur Förderung erster Deutschkenntnisse enthalten sind. Nötig seien Angebote für alle Gruppen von Asylsuchenden, unabhängig von ihrer Bleibedauer. Denn dadurch bekämen auch Flüchtlinge, die spät anerkannt würden oder nur als Geduldete bleiben können, „Möglichkeiten zur Verständigung sowie Perspektiven nach einer Rückkehr ins Herkunftsland“. Nach Ansicht des DGB sollten die Orientierungskurse ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden – und zwar offen für alle Ausländer. Die geplanten Wohnsitzauflagen lehnt der Gewerkschaftsbund ab, weil sie aus seiner Sicht integrationspolitisch nicht sinnvoll sind. Auch die Möglichkeit des Einsatzes von Asylbewerbern in der Leiharbeit wird zurückgewiesen.
Der Gesetzentwurf sieht Maßnahmen vor, welche die Arbeitsintegration verbessern sollen, und Erleichterungen bei der Ausbildung. Andererseits werden neue Integrationspflichten festgelegt, bei einem Verstoß dagegen droht die Kürzung von Sozialleistungen. Ein dauerhaftes Bleiberecht soll es für Flüchtlinge erst nach fünf Jahren geben, unter der Bedingung, dass ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden sind und der Lebensunterhalt selbst gesichert wird.

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