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Politik: Eichel will Ende Juni Haushalt vorlegen

Die Bundesregierung plant vor der Wahl noch einige Gesetzesinitiativen

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Die rot-grüne Bundesregierung hält ungeachtet der Ankündigung vorgezogener Neuwahlen daran fest, eine ganze Reihe verabredeter Gesetze noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Unter anderem will sie einen Entwurf für den Bundeshaushalt 2006 vorlegen. Bis Ende Juni würden die Finanzierungsvorstellungen der einzelnen Ministerien erarbeitet, sagte ein Sprecher von Finanzminister Hans Eichel (SPD) am Mittwoch in Berlin. Nach wie vor gehe er davon aus, dass das Kabinett diesen Entwurf am 29. Juni verabschieden werde, sagte der Sprecher am Mittwoch weiter. Wegen der anstehenden Bundestagswahl im Herbst gilt allerdings als unsicher, ob es zu diesem formalen Beschluss der Regierungsmitglieder tatsächlich noch kommen wird.

Festhalten will die Regierung an ihrem Plan, im Umkreis von Verkehrs- und Militärflughäfen den Lärmschutz für die Anwohner zu verbessern. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet. Bei Überschreitung der Lärmgrenzwerte müssen danach unter anderem die Flughafenbetreiber den Anwohnern Schutzmaßnahmen wie Fenster- Doppelverglasungen bezahlen.

Das Kabinett stimmte am Mittwoch auch einem Gesetzentwurf zu, durch den Eigentümergemeinschaften von Wohnanlagen größere Gestaltungsspielräume erhalten. Diese sollen Beschlüsse künftig verstärkt per Mehrheitsentscheidungen statt wie bisher per Einstimmigkeit fassen können. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte dazu, mit der Stärkung der Handlungsfähigkeit sollten die Besitzer der rund fünf Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland ihre Angelegenheiten einfacher als bisher regeln können.

Das Kabinett einigte sich außerdem darauf, die Steigerung der Pensionen in den nächsten Jahren um jeweils 0,2 Prozentpunkte zu senken. Ziel ist die Anpassung der Altersversorgung an den demografischen Wandel. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Beschlüsse zur Rentenreform auf die Versorgung von Beamten und Soldaten übertragen werden. Er regelt ferner, dass aktive Beamte in den kommenden zwei Jahren Einmalzahlungen in einer Höhe von je 300 Euro erhalten.

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