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In den Farben Polens. In Krakau wird gegen die Justizreform demonstriert.

© dpa

Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Ein richtiges Signal

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu polnischen EU-Haftbefehlen zeigt vor allem eines: Die EU ist mehr als ein Binnenmarkt - nämlich eine Wertegemeinschaft. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Albrecht Meier

Das Recht in Europa geht manchmal verschlungene Wege. In Polen setzt die seit 2015 regierende Partei „Recht und Gerechtigkeit“ eine Justizreform durch, mit deren Hilfe die Gewaltenteilung ausgehebelt wird. Die Proteste der Opposition haben die Regierung nicht von ihrem Kurs abbringen können. Auch der Gegenwind aus Brüssel ficht Polens Rechtspopulisten nicht an: Das laufende Verfahren der EU-Kommission gegen die Justizreform, das theoretisch zum Entzug der Stimmrechte Polens in der EU führen könnte, nimmt die von Jaroslaw Kaczynski geführte Regierungspartei achselzuckend zur Kenntnis. Umso bemerkenswerter ist es, dass die Reform über den Umweg über Luxemburg der Regierung in Warschau nun doch auf die Füße fällt. Mit seiner Entscheidung, dass andere EU-Staaten Europäische Haftbefehle aus Polen angesichts der bröckelnden Rechtsstaatlichkeit nicht zwangsläufig vollstrecken müssen, hat der Europäische Gerichtshof ein richtiges Signal gegeben. In der Praxis dürfte das Urteil dazu führen, dass sich Auslieferungsverfahren nach Polen künftig länger hinziehen. Damit wird die Regierung in Polen ein weiteres Mal daran erinnert, dass die EU mehr als ein Binnenmarkt ist – nämlich eine Wertegemeinschaft.

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