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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).

© dpa/Arne Dedert

Einstufung von Georgien und Moldau: Innenministerin Faeser verteidigt Pläne zu sicheren Herkunftsstaaten

In beiden Ländern drohten Menschen in aller Regel keine politische Verfolgung, sagt die Innenministerin. Das Bundeskabinett will ihren Gesetzentwurf heute beschließen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die geplante Einstufung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten verteidigt. „Beide Staaten wollen Mitglieder der Europäischen Union werden. In beiden Staaten droht Menschen in aller Regel keine politische Verfolgung. Mehr als jeder zehnte abgelehnte Asylantrag kommt aus diesen beiden Ländern“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Hier können wir also sehr schnell irreguläre Migration wirksam reduzieren.“

Faeser kündigte zugleich Migrationsabkommen mit Moldau und Georgien an. „Damit eröffnen wir Menschen Chancen, die nach Deutschland kommen wollen, um eine Ausbildung zu absolvieren oder zu arbeiten - qualifizierte Kräfte, die wir dringend brauchen“, sagte sie. „Gleichzeitig vereinbaren wir, dass jene, die bei uns kein Bleiberecht haben, von ihren Herkunftsstaaten wieder aufgenommen werden müssen.“ Daran scheiterten bislang viele Abschiebungen.

Das Bundeskabinett will Faesers Gesetzentwurf an diesem Mittwoch beschließen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Anerkennungsquoten von Staatsangehörigen der beiden Staaten im ersten Halbjahr 2023 unter 0,1 Prozent lagen. Durch die Aufnahme in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten können Asylverfahren schneller bearbeitet und abgelehnte Asylbewerber leichter abgeschoben werden.

Als sichere Herkunftsstaaten gelten in Deutschland bereits Ghana und Senegal (seit 1993), Bosnien und Herzegowina, Serbien und Nordmazedonien (seit 2014), Albanien, Kosovo und Montenegro (seit 2015). In die Liste werden Länder aufgenommen, in denen generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und der jeweilige Staat vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann. Es gilt dann die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt.

Deutschland werde seiner humanitären Verantwortung gerecht, betonte Faeser. „Das gilt ganz besonders für die weit mehr als eine Million Menschen, die vor Putins barbarischem Krieg aus der Ukraine zu uns geflüchtet sind.“

Zugleich seien auch wieder mehr Asylbewerber aus anderen Staaten gekommen. „Das erfordert sehr klare Maßnahmen, um die Migration insgesamt zu steuern und irreguläre Migration deutlich zu reduzieren“, sagte die Ministerin. „Dazu gehört auch, dass diejenigen unser Land verlassen müssen, die hier kein Bleiberecht haben und unseren Schutz nicht benötigen.“ (KNA)

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