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Die Übersicht zeigt den Plenarsaal während einer Sitzung des Deutschen Bundestages.

© dpa/ Michael Kappeler

„Eklatante Missachtung des Wählerwillens“: Union bezeichnet geplante Wahlrechtsreform als verfassungswidrig

Die Ampel-Koalition will das Wahlrecht per Gesetz verändern, sodass Überhangsmandate verschwinden. CDU und CDU kritisieren das als Verstoß gegen das Demokratieprinzip.

Aus der Union kommt scharfe Kritik an den Plänen der Ampel-Koalition zur Reform des Wahlrechts. Der Vorschlag sei verfassungswidrig, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, dem Nachrichtenportal „The Pioneer“.

„Gewählten Wahlkreiskandidaten das Mandat zu verweigern, ist eine eklatante Missachtung des Wählerwillens und des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips.“

Der Obmann der Union in der Kommission zur Reform des Wahlrechts, Ansgar Heveling, sagte dem digitalen Medienhaus Table.Media, SPD, Grüne und FDP legten „die Axt an unser personalisiertes Verhältniswahlrecht“. „Wer auf verfassungsrechtlichem Sand baut, muss damit rechnen, dass das Verfassungsgericht angerufen wird“, warnte der CDU-Politiker.

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Sein CSU-Kollege Müller sagte: „Die Ampel sollte bei diesem Thema lieber zusammen mit uns an machbaren Lösungen für eine Verkleinerung des Bundestages arbeiten.“

Die Ampel-Fraktionen hatten einen Gesetzentwurf für eine Wahlrechtsreform vorgelegt, der den Bundestag wieder auf seine Regelgröße von 598 Abgeordneten verkleinern würde. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate war das Parlament immer weiter gewachsen - auf zuletzt 736 Abgeordnete.

Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP sieht nun vor, dass es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. Dies kann zur Folge haben, dass in einem Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete keinen Sitz im Bundestag erhalten.

Die Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen im Bundestag schickten den Gesetzentwurf am Sonntag an CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU). In einem Schreiben boten sie Gespräche darüber an.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Mandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Diese zusätzlichen Mandate darf die Partei behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate.

CDU und vor allem CSU haben in den vergangenen beiden Legislaturperioden eine wirksame Wahlrechtsreform verhindert, weil sie von den geltenden Regelungen am meisten profitierten. (dpa)

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