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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Peter Müller (l-r), dem Vorsitzenden Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber und Sibylle Kessal-Wulf. Kessal-Wulf ist die Berichterstatterin in dem Verfahren und wird das Urteil entwerfen.

© Uli Deck/dpa

Exklusiv

Entscheidung in Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht will im April über Sterbehilfe verhandeln

Das Urteil könnte auch für die staatliche Abgabe tödlicher Medikamente bedeutend werden. Die Richter nehmen sich zwei Tage Zeit.

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Verfassungsbeschwerden gegen das strafrechtliche Verbot organisierter Sterbehilfe entscheiden. Nach Informationen des Tagesspiegels ist vor dem Karlsruher Gericht eine mündliche Verhandlung für den 16. und 17. April geplant.

Zweitägige Verhandlungen gehören eher zur Ausnahme. Dies zeigt, dass der Zweite Senat das Thema vertieft erörtern will. Ein Urteil ergeht üblicherweise einige Wochen oder Monate nach der Verhandlung.

Mit den Verfassungsbeschwerden wenden sich Privatpersonen, Sterbehilfeorganisationen, Sterbebegleiter, Ärzte, Pfleger und Rechtsanwälte gegen Paragraf 217 Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom Dezember 2015.

Die Beschwerdeführer werfen dem Parlament vor, mit dem Verbot, das vor allem auf die Tätigkeit so genannter Sterbehilfevereine zielt, ihre Grundrechte verletzt zu haben. Sie fordern mehr Freiheit für Sterbehilfe und Sterbebegleitung.

Das Urteil kann indirekt auch Bedeutung für den Umgang der Bundesregierung mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts haben. Demnach ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet, in Ausnahmesituationen den Erwerb tödlich wirkender Medikamente für todkranke Patienten zu gestatten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat jedoch nach Tagesspiegel-Recherchen persönlich Anweisung gegeben, entsprechende Anträge an das BfArM im Ergebnis zu versagen. Das BfArM hat entsprechend noch keinen einzigen Fall genehmigt.

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