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„Es geht um unsere Sicherheit“: Hessens Innenminister fordert weitere Abschiebungen nach Afghanistan
Der Abschiebeflug nach Afghanistan von Ende August darf nach den Worten des CDU-Politikers Roman Poseck „keine Ausnahme bleiben“. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese äußert sich ähnlich.
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Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) verlangt weitere Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan. „Die Abschiebung von Straftätern muss oberste Priorität haben“, sagte Poseck dem Tagesspiegel. Der von Deutschland Ende August durchgeführte Abschiebeflug nach Afghanistan dürfe „keine Ausnahme bleiben“, sagte Poseck weiter.
Wie der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Maximilian Kall, dem Tagesspiegel am Dienstag sagte, werde derzeit an weiteren Abschiebungen nach Afghanistan intensiv gearbeitet. Dabei würden Fälle von Straftätern priorisiert, sagte Kall weiter.
„Es sind dringend weitere Abschiebeflüge nach Afghanistan notwendig“, sagte Hessens Innenminister Poseck. „Wer bei uns schwere Straftaten begeht, hat kein Recht zu bleiben. Es geht dabei in erster Linie um unsere Sicherheit“, fügte der CDU-Politiker hinzu. Irreguläre Migration sei „ein Unsicherheitsfaktor“.
Für eine spürbare Eindämmung der irregulären Migration sei ein Bündel an Maßnahmen notwendig, forderte Poseck. Dazu zählten unter anderem konsequente und umfassende Zurückweisungen an der Grenze, die Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten sowie Vereinbarungen mit Herkunftsstaaten, mit denen sich die Länder zu Rücknahmen ihrer Staatsbürger verpflichten. Die zerbrochene Ampel-Koalition habe die Dringlichkeit „leider nicht erkannt und viele dieser Optionen liegen gelassen“, kritisierte Poseck.
Die Bundesregierung hatte Ende August zum ersten Mal seit der Machtübernahme der radikalislamistischen Taliban im Sommer 2021 wieder Afghanen in ihre Heimat abschieben lassen. An Bord des Abschiebefluges, der von Leipzig aus startete, befanden sich seinerzeit 28 verurteilte Straftäter.
91 vollziehbar ausreisepflichtige afghanische Straftäter in Hessen
Anschließend wurde bekannt, dass die Bundesländer deutlich mehr Straftäter nach Afghanistan abschieben wollten. Nach Angaben aus dem hessischen Innenministerium halten sich mit dem Stand des 18. Oktober in Hessen 91 vollziehbar ausreisepflichtige schwere Straftäter mit afghanischer Staatsangehörigkeit auf. Diese Zahl betreffe den Angaben zufolge Personen, bei denen die Vorwurfslage so gravierend ist, dass eine Ausweisung gemäß dem Aufenthaltsgesetz in Betracht kommt. Außerdem umfasse die Zahl Personen mit Abschiebungsandrohung in den Herkunftsstaat, mit Drittstaatenbescheiden oder Abschiebungsanordnungen im Dublinverfahren.
Bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober in Leipzig baten die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Bundesregierung, „für alle Herkunftsländer, insbesondere Afghanistan und Syrien sowie Anrainerstaaten, zu prüfen, ob Abschiebungen von Personen, die schwere Straftaten begehen, und von terroristischen Gefährdern möglich sind und dabei auch Teilregionen in den Blick zu nehmen“.
Der Hinweis auf „Teilregionen“ bezieht sich auf Syrien. Seit 2012 herrscht ein faktischer Abschiebestopp in das Bürgerkriegsland. Die Bundesregierung will allerdings angesichts möglicher Abschiebungen nach Syrien eine Rehabilitierung des Regimes von Staatschef Baschar al-Assad vermeiden, der nur einen – wenn auch den größten – Landesteil beherrscht. Der Nordosten des Landes steht unter kurdischer Verwaltung. Zu den Gebieten, die von islamistischen Rebellen gehalten werden, gehört die Region Idlib im Nordwesten.

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Auch innerhalb der SPD werden striktere Abschiebungen befürwortet. „Personen, die in Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis haben, müssen konsequenter ausgewiesen und abgeschoben werden“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese dem Tagesspiegel. Dies gelte umso mehr, wenn die betroffenen Personen in Deutschland straffällig geworden seien. „Denn wer ohne deutschen Pass in unserem Land schwere Straftaten begeht oder als Gefährder oder Verfassungsfeind eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, hat sein Aufenthaltsrecht in Deutschland verwirkt – ohne Wenn und Aber“, sagte Wiese zur Begründung. „Diese Personen müssen so schnell wie möglich unser Land verlassen.“
Wiese erinnerte daran, dass die Rückführung von Straftätern nach Afghanistan im August mit der Hilfe von Partnerländern erfolgreich durchgeführt worden sei. „Weitere werden folgen“, fügte der SPD-Politiker hinzu. Auch Rückführungen nach Syrien würden nach seinen Worten „ernsthaft geprüft“. Dies sei ein laufender Prüfungsprozess der Bundesregierung, bei dem auch der Lagebericht des Auswärtigen Amtes hinzugezogen werde. Direkte Kontakte mit den Taliban oder dem Assad-Regime seien indes ausgeschlossen. Für die Durchführung von Abschiebungen seien die Länder zuständig, sagte Wiese weiter. „Der Bund unterstützt die Länder dabei.“
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