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Am Vormittag wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH zur Klage des Datenaktivisten Schrems gegen Facebook erwartet.

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Update

EuGH-Urteil Facebook vs. Schrems: EU-Beschluss zu Datenaustausch mit USA ungültig

Seit Jahren legte der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems sich mit Facebook an. Das Urteil des höchsten EU-Gerichts könnte weitreichende Folgen haben.

Am Tag nach dem EuGH-Urteil zu Apples Steuerzahlungen in Irland hat der EuGH den Datenaustausch der EU mit den USA als ungültig erklärt. Damit hat der EuGH die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ gekippt. Konkret geht es darum, dass europäische Unternehmen nicht weiterhin auf Grundlage der geltenden EU-Regeln personenbezogene Daten an andere Unternehmen übermitteln dürfen (Rechtssache C-311/18).

Allerdings können Nutzerdaten von EU-Bürgern weiterhin auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln in die USA und andere Staaten übertragen werden, wie die Luxemburger Richter am Donnerstag entschieden. Standardvertragsklauseln sollen im Kern Garantien dafür bieten, dass es bei der Daten-Übermittlung aus der EU ins Ausland angemessenen Schutz für die Daten von EU-Bürgern gibt. Das Datenschutz-Schild ist ein weiterer Kanal, der ausschließlich für den Datentransfer in die USA zur Verfügung steht.

Das Urteil könnte weitreichende Folgen vor allem für die globale Wirtschaft haben. Hintergrund ist eine Beschwerde des Datenschutzaktivisten Max Schrems. Der österreichische Jurist hatte bei der irischen Datenschutzbehörde beanstandet, dass Facebook Irland seine Daten an den Mutterkonzern in den USA weiterleitet.

Beschwerde gegen Facebook

Schrems begründete seine Beschwerde damit, dass Facebook in den USA dazu verpflichtet sei, US-Behörden wie der NSA und dem FBI die Daten zugänglich zu machen - ohne dass Betroffene dagegen vorgehen können. Er erklärte in einer ersten Reaktion, er sei sehr glücklich über das Urteil.

„Auf den ersten Blick scheint uns der Gerichtshof in allen Aspekten gefolgt zu sein. Dies ist ein totaler Schlag für die irische Datenschutzbehörde DPC und Facebook. Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen.“

Auf Schrems' Betreiben kippte der EuGH 2015 bereits den Vorgänger des Datenschutz-Schilds, die Safe-Harbor-Regelung, weil sie die Daten europäischer Bürger nicht ausreichend vor dem Zugriff von US-Behörden geschützt habe. Für diese Einschätzung spielten auch die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden 2013 zur ausufernden Internet-Überwachung durch US-Geheimdienste eine wichtige Rolle. (AFP,dpa)

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