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Ex-Tagesschau-Chef: Bernhard Wabnitz: Stasivorwurf nicht bestätigt

Ein Gutachten entlastet den früheren Chef der ARD-Tagesschau, Bernhard Wabnitz.

Von Matthias Schlegel

Berlin - Es kommt nicht allzu oft vor, dass in der Öffentlichkeit kursierende Stasivorwürfe von Expertenseite wieder entkräftet werden. Im Falle des früheren Chefs der ARD-Tagesschau und derzeitigen Rom-Korrespondenten des Bayerischen Rundfunks (BR) Bernhard Wabnitz ist es so. „Die Welt“ hatte Anfang November berichtet, Dokumente der Birthler-Behörde belegten, dass Wabnitz als „IM Junior“ geführt worden sei. So sei er auf einem sogenannten Statistikbogen als IM verzeichnet. Eine Verpflichtungserklärung lag allerdings nicht vor. Vor Gericht wurden in früheren Verfahren Statistikbögen allein häufig nicht als Beweis für eine IM-Tätigkeit anerkannt.

In einem Gutachten für den Bayerischen Rundfunk stellt der Wissenschaftler Jochen Staadt vom Forschungsverbund SED-Staat der Freien Universität Berlin fest, die in der Stasiunterlagenbehörde aufgefundenen Akten belegten nicht, dass Wabnitz wissentlich und willentlich mit dem Staatssicherheitsdienst zusammengearbeitet habe. Für den BR ist die Angelegenheit damit abgeschlossen, wie Sprecher Rudi Küffner am Mittwoch dem Tagesspiegel sagte.

Die Stasiunterlagenbehörde will sich dem nicht so schnell anschließen. Es sei „zu früh für abschließende Beurteilungen“ in diese Sache, sagte Pressesprecher Andreas Schulze. Es liefen noch Rechercheanfragen zu diesem Fall, deren Ergebnisse abgewartet werden müssten. Die Behörde hatte sich nach den Maßstäben des Stasiunterlagengesetzes verpflichtet gesehen, die Akten herauszugeben.

Staadt hatte von Anfang an bezweifelt, dass Wabnitz mit den vorliegenden Akten eine Verstrickung in den Geheimdienst nachzuweisen sei. „Die genauere Prüfung der Akten hat diese Zweifel bestätigt“, sagte Staadt dem Tagesspiegel. So fehlten auf der sogenannten F-22-Karteikarte die sonst üblichen Hinweise auf eine Arbeitsakte. Ebenfalls unüblich sei, dass der Vorgang dort als OPK, „Operative Personenkontrolle“, geführt werde. Womöglich könnte Wabnitz’ Name auf der Personenkartei für ganz andere Zuträger stehen.

Ungereimtheiten, die für Staadt in dem konkreten Fall von einer „nicht ordnungsgemäßen Aktenführung“ der Stasi zeugen. Gerade deswegen tauge das Beispiel nicht, die Verwertbarkeit der Stasiakten generell in Zweifel zu ziehen. Auch die innere Logik der Aktenerfassung gerate nicht ins Wanken. Es bleibe aber dabei, dass man jeden Einzelfall quellenkritisch betrachten müsse. Staadt war auch Mitautor einer großen Studie über den Einfluss der Stasi auf die ARD. Auch dort taucht übrigens ein „IM Junior“ auf. Dahinter aber steckt nicht Wabnitz, sondern eine völlig andere Person. Matthias Schlegel

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