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Das Urteil könnte die Position von Opfern beleidigender Kommentare stärken.

© DENIS CHARLET / AFP

Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Facebook kann zur Löschung von Hassbotschaften verpflichtet werden

Das Onlinenetzwerk muss bei rechtswidrigen Kommentaren nicht nur nach „wortgleichen" Äußerungen, sondern auch nach „sinngleichen“ suchen.

Facebook kann dazu verpflichtet werden, weltweit und umfassend nach Hasspostings zu suchen und sie zu löschen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag, dass das Onlinenetzwerk bei beleidigenden und rechtswidrigen Kommentaren nicht nur dazu gezwungen werden kann, weltweit nach sämtlichen „wortgleichen" Äußerungen zu suchen, sondern auch nach „sinngleichen“.

Hintergrund ist die Klage der früheren österreichischen Grünen-Chefin Eva Glawischnig-Piesczek gegen Kommentare auf einer Facebook-Seite.

Die Politikerin wurde im Zusammenhang mit der Flüchtlingspolitik unter anderem als „miese Volksverräterin" beleidigt. Nach einem Gerichtsurteil sperrte Facebook in Österreich den Zugang zu dem ursprünglich geposteten Beitrag. Der oberste Gerichtshof musste sich schließlich in dem Rechtsstreit mit der Frage befassen, ob und in welcher Form Facebook weltweit aktiv werden muss. Dazu bat das österreichische Gericht den EuGH um Auslegung der maßgeblichen EU-Richtlinie.

Nach Auffassung der Luxemburger Richter können Onlinenetzwerke von Gerichten dazu verpflichtet werden, als rechtswidrig eingestufte Beleidigungen zu löschen oder zu sperren - und zwar „unabhängig davon, wer den Auftrag für die Speicherung“ gegeben habe.

„Sinngleiche" Kommentare hingegen müssten ähnlich genug sein, dass sie mit Hilfe „automatisierter Techniken und Mittel zur Nachforschung" erkannt und herausgefiltert werden können. Das Urteil könnte die Position von Opfern beleidigender Kommentare stärken.

Klägerin Eva Glawischnig-Piesczek sieht in dem Urteil einen historischen Schritt. „Das ist ein historischer Erfolg für den Persönlichkeitsschutz gegen Internet-Giganten“, sagte sie. Das Urteil in dem von ihr geführten Musterverfahren biete eine klare Hilfestellung für alle Menschen, die beleidigt würden oder über die Übles geschrieben werde. Diese Menschen wollten vor allem eine schnelle Löschung der entsprechenden Einträge möglichst weltweit. (AFP/dpa)

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