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Falschaussage im Fall „Schwachkopf“?: Rentner verklagt Grünen-Chef Banaszak
Ein Rentner bezeichnet Habeck als „Schwachkopf“ – es folgt eine Hausdurchsuchung. Grünen-Chef Banaszak sagt später, dies sei nicht der einzige Grund gewesen. Eine Falschaussage?
Stand:
Wegen einer möglichen Falschaussage droht dem Grünen-Chef Felix Banaszak eine Klage. Es geht dabei um einen Rentner, der im Internet ein Meme verbreitet hatte, in dem der Spitzenkandidat der Grünen und Vizekanzler Robert Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wird. Bei dem Rentner hatte danach eine Hausdurchsuchung stattgefunden.
Banaszak behauptete später in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz: „Der Rentner aus Bayern, der so häufig zitiert wurde, hat ja nicht deshalb eine Hausdurchsuchung bekommen, weil er Robert Habeck als Schwachkopf bezeichnet hat, sondern weil gegen den viele andere Verdachtsfälle auf Volksverhetzung und so weiter parallel vorlagen.“
Anwalt äußert sich zur Klage gegen Banaszak
Banaszak sagte außerdem: „Niemand bekommt doch eine Hausdurchsuchung, weil er einen Politiker ,Schwachkopf‘ nennt.“ Gegen diese Aussagen will der Rentner nun rechtlich vorgehen.
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„Wegen der eindeutig falschen Behauptungen des Herrn Banaszak wird derzeit ein ganzes Bündel an Maßnahmen ergriffen, inklusive auch einer Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Herrn Banaszak“, sagte der Anwalt des Rentners, der ehemalige AfD-Politiker Marcus Pretzell, dem Tagesspiegel. Zuerst hatte die „Welt“ berichtet.
Zweifel an Banaszaks Aussage schürt zudem der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bamberg, aus dem die „Welt“ zitiert. Darin geht es dem Blatt zufolge nur um das „Schwachkopf“-Meme: Indem der Rentner es verbreitet habe, habe er Habeck diffamieren und sein Wirken als Minister erschweren wollen.
Als Rechtsquellen nennt das Gericht demzufolge den Beleidigungsparagrafen 185 und den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches, der Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gesondert unter Strafe stellt. Volksverhetzung, wie von Banaszak geäußert, wird dem Bericht zufolge im Durchsuchungsbeschluss nicht genannt.
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