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Weist die Vorwürfe zurück: Caroline Bosbach (CDU) im Deutschen Bundestag Mitte Oktober.

© IMAGO/Political-Moments/imago

Fingierte Rechnung eingereicht?: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Caroline Bosbach

Seit Monaten bestreitet die Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach Betrugsvorwürfe. Doch die Staatsanwaltschaft sieht einen Anfangsverdacht und hat nun entsprechende Schritte eingeleitet.

Stand:

Die Staatsanwaltschaft Köln hat Ermittlungen gegen die Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach (CDU) wegen des Anfangsverdachts des gemeinschaftlichen Betrugs aufgenommen.

Gegenstand des Verfahrens sei der Vorwurf, sie habe im Januar 2025 einen ihrer damaligen Wahlhelfer dazu gebracht, eine fingierte Rechnung in Höhe von 2500 Euro beim Kreisverband der CDU Rheinisch-Bergischer Kreis einzureichen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Diese Rechnung soll sich den Vorwürfen zufolge auf Social-Media-Dienste bezogen haben, die tatsächlich gar nicht erbracht worden sein sollen. 

Die Staatsanwaltschaft prüft weiter, ob Bosbach den Wahlhelfer dazu gebracht hat, ihr diesen Betrag nach Auszahlung in bar auszuhändigen, um damit anderweitige Ausgaben auszugleichen. Bosbach weist alle Vorwürfe zurück.

Ermittlungsverfahren gegen Wahlhelfer

Gegen den damaligen Wahlhelfer, der sich selbst wegen dieses Sachverhalts bei der Polizei angezeigt habe, sei ein gesondertes Ermittlungsverfahren ebenfalls wegen des Anfangsverdachts des gemeinschaftlichen Betrugs anhängig, so die Staatsanwaltschaft. Inwieweit weitere Personen in das Geschehen eingebunden gewesen sein könnten, werde ebenfalls geprüft.

Die Staatsanwaltschaft werde nun die gebotenen Ermittlungen durchführen, um den Sachverhalt weiter aufzuklären. Diese würden einige Zeit in Anspruch nehmen. Weiteres könne derzeit nicht mitgeteilt werden. „Auf die für die Beschuldigten geltende Unschuldsvermutung wird ausdrücklich hingewiesen“, betonte die Staatsanwaltschaft.

Ich bin zwar überrascht, dass jetzt doch nach fast vier Monaten förmlich ermittelt werden soll, bin aber zuversichtlich, dass das Ermittlungsverfahren nach Abschluss der Ermittlungen eingestellt wird.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor die Präsidentin des Deutschen Bundestages über die Absicht informiert, Ermittlungen aufnehmen zu wollen. Nach Bestätigung des Eingangs musste eine Frist von 48 Stunden abgewartet werden. Erst nach deren Ablauf und der damit verbundenen Aufhebung der Immunität war die Staatsanwaltschaft berechtigt, Ermittlungen aufzunehmen. Mittlerweile sei dies geschehen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Bosbach hatte in der vergangenen Woche erneut deutlich gemacht, dass sie alle Vorwürfe zurückweist. „Ich bin zwar überrascht, dass jetzt doch nach fast vier Monaten förmlich ermittelt werden soll, bin aber zuversichtlich, dass das Ermittlungsverfahren nach Abschluss der Ermittlungen eingestellt wird“, hatte sie mitgeteilt.

Schon im Sommer hatte sie beteuert, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. „Ich habe mich nicht bereichert, und der CDU Rhein-Berg ist kein Schaden entstanden“, hatte sie in einem damals veröffentlichten Video gesagt. Der CDU-Kreisvorstand hatte beschlossen, alle Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Prüfung zu übergeben.

Die aus Bergisch Gladbach stammende Tochter des früheren CDU-Innenpolitikers Wolfgang Bosbach hatte bei der Bundestagswahl im Februar das Direktmandat im Rheinisch-Bergischen Kreis für die CDU gewonnen. (dpa)

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