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400. Verhandlungstag im NSU-Prozess. Die Angeklagte Beate Zschaepe und ihr Anwalt Mathias Grasel am Mittwoch im Landgericht München.

© imago/Sebastian Widmann

Update

400. Tag im NSU-Prozess: Fremdenfeindliches Motiv ausgeschlossen: Anwalt kritisiert Polizei

Mehrere Indizien hätten für eine rassistische Tat gesprochen, so der Anwalt der Schwestern eines NSU-Opfers. Es ist der 400. Tag im Prozess um Beate Zschäpe.

Von Frank Jansen

Es ist der 400. Tag im NSU-Prozess, und ausgerechnet bei dieser Zahl ist der Krebsgang der Hauptverhandlung nahezu exemplarisch zu besichtigen. Mittwochmorgen ist im Saal A 101 des Oberlandesgerichts München zunächst mal wieder unklar, ob die Plädoyers der Nebenkläger fortgesetzt werden können. Es gibt Streit.

Die Verteidiger des angeklagten Ex-NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben beanstanden in einem längeren Vortrag, dass der Vorsitzende Richter Manfred Götzl bei den vorangegangenen Plädoyers zweier Opferanwälte nicht einschritt. Die beiden hatten sich zu möglichen Strafen für alle fünf Angeklagten geäußert. Da die Anwälte aber nur Opfer des NSU-Bombenanschlags in der Kölner Keupstraße vertreten und nicht Angehörige der zehn Ermordeten, sind sie aus Sicht der Verteidiger Wohllebens lediglich berechtigt, sich zu einer Strafe für Zschäpe zu äußern. Wohlleben wird in der Anklage der Bundesanwaltschaft nicht für die Explosion in Köln verantwortlich gemacht.

Prompt gibt es eine längere, teils heftige Debatte zwischen Verteidigern und Nebenklage-Anwälten. Die Bundesanwaltschaft beantragt für ihre Stellungnahme zur Beanstandung der Sitzungsleitung Götzls eine vierstündige Unterbrechung, sofort gibt es Protest von Verteidigern Zschäpes. Vier Stunden ist ihnen viel zu lang. So geht es hin und her, bis Götzl dann doch das nächste Plädoyer aufrufen kann. Der Prozess kommt mühsam ein paar Meter weiter.

Wohl kein Urteil vor Ostern

Das Plädoyer hält Hardy Langer, Anwalt von zwei Schwestern des 2004 in Rostock von den NSU-Mördern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos erschossenen Mehmet Turgut. Langer kritisiert, dass die Polizei ein fremdenfeindliches Motiv ausschloss, obwohl mehrere Indizien für eine rassistische Tat gesprochen hätten. Und Langer attackiert Zschäpe. Anstatt zur Aufklärung der vielen offenen Fragen zu diesem Mord und den neun weiteren beizutragen, habe sie in ihren Aussagen nur „dürre, zurechtgezimmerte Erklärungen“ geliefert.

Der Anwalt fordert die Angeklagte auf, auszupacken und den Weg der von Verteidigern abgesteckten Aussage zu verlassen. „Frau Zschäpe, Sie sind eine sehr starke Person, Sie sind kein Blättchen im Winde, dass andere hin und her pusten“, sagt Langer. „Sie sind nun an dem Punkt, an dem Ihnen kein Anwalt mehr helfen kann, Sie können nur noch sich selbst helfen.“ Zschäpe blickt, wie so oft, starr vor sich hin.

Wie geht es nach 400 Tagen weiter? Die Plädoyers der Nebenkläger und ihrer Anwälte werden vermutlich nicht vor Ende Januar abgeschlossen sein. Dann folgt ein womöglich noch größerer Brocken: die Schlussvorträge der Verteidiger. Zschäpes fünf Anwälte, die zwei neuen gegen die drei alten, dürften ein kontroverses Doppelplädoyer präsentieren. Und Wohllebens Verteidiger kommen wahrscheinlich mit einer krachenden Attacke gegen die Anklage, die Richter und die Nebenkläger. Auch die Anwälte der weiteren drei Angeklagten dürften länger brauchen. Womöglich gibt es auch wieder Befangenheitsanträge. Ein Urteil vor Ostern wäre eine Überraschung.

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