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Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, gibt ein Pressestatement zur Novelle des Kartell- und Wettbewerbsrechts ab.

© dpa/Britta Pedersen

„Gefahr einer Totalausforschung“: Buschmann will Überwachung von Chats bei Straftaten beschränken

Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung erlaubt es, Chat-Nachrichten in der Strafverfolgung zu überwachen. Das soll nur noch eingeschränkt möglich sein.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die Überwachung von verschlüsselten Chats in Ermittlungsverfahren wieder einschränken.

Die seit 2017 bestehenden Regelungen würden „die Gefahr einer Totalausforschung einer Person“ bergen, heißt es im Vorwort zu einem Referentenentwurf, der am Freitag zur Stellungnahme an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt wurde. Darüber hatte zuerst tagesschau.de berichtet.

Die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sollte künftig nur bei dem Verdacht einer besonders schweren Straftat erlaubt sein.

Auch dürfe nicht mehr allein ein Ermittlungsrichter über die Maßnahme entscheiden. Bei der Überwachung wird heimlich eine bestimmte Software auf ein Smartphone oder einen PC übertragen, die Chat-Nachrichten vor der Verschlüsselung auslesen kann. Hintergrund ist, dass die Quellen-TKÜ in der Praxis teilweise schwer abzugrenzen ist von der noch weitergehenden Online-Durchsuchung.

Sie soll nach Buschmanns Plänen auch erschwert werden, damit keine Live-Überwachung - zum Beispiel durch das Einschalten der Handy-Kamera mit der Software - mehr möglich ist. Der Entwurf bezieht sich auf die Strafverfolgung, nicht die sogenannte Gefahrenabwehr. (dpa)

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