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Generalbundesanwalt lehnt Übernahme ab: Verfahren zum Anschlag in Magdeburg bleibt in Sachsen-Anhalt
Der Generalbundesanwalt übernimmt Verfahren zu politisch motivierter Kriminalität. Nach dem Anschlag in Magdeburg war noch offen, ob der Generalbundesanwalt sich zuständig sieht.
Stand:
Das Verfahren zur Aufarbeitung der Todesfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt wird vorerst weiter in Sachsen-Anhalt geführt. Der Generalbundesanwalt habe die Übernahme des Verfahrens abgelehnt, sagte Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) im Ältestenrat des Landtags in Magdeburg.
Das habe Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwältin Heike Geyer dem Justizministerium mitgeteilt. Geyer habe angekündigt, dass die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg das Verfahren übernimmt, so Weidinger.
Wie die Ermittlungsbehörde am Montag mitteilte, hält die Generalstaatsanwältin des Landes Sachsen-Anhalt, Heike Geyer, die Übernahme aufgrund des Umfangs der Sache, insbesondere des hohen Ausmaßes der Rechtsgüterverletzung und der Bedeutung über die Landesgrenzen von Sachsen-Anhalt hinaus, für erforderlich und geboten. Ursprünglich führte die Staatsanwaltschaft Magdeburg das Verfahren.
Der Täter Taleb A. war mit einem Auto am Freitagabend über den Weihnachtsmarkt gerast und hatte fünf Menschen getötet und nach aktuellen Zahlen bis zu 235 verletzt. Er sitzt in Untersuchungshaft. Ihm werden fünffacher Mord, mehrfacher versuchter Mord und mehrfache gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Generalbundesanwalt ist zuständig für Verfahren im Bereich des Staatsschutzes, also der politisch motivierten Kriminalität. (dpa)
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