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Politik: Grundlage bleibt Rambouillet

1.Die Außenminister der G 8 einigten sich auf folgende allgemeine Grundsätze zur politischen Lösung der Kosovo-Kriseunverzügliches und nachprüfbares Ende der Gewalt und Unterdrückung im KosovoRückzug militärischer, polizeilicher und paramilitärischer Kräfte aus dem KosovoStationierung von wirksamen internationalen zivilen und Sicherheitspräsenzen im Kosovo, die von den Vereinten Nationen gebilligt und beschlossen und in der Lage sind, die Erreichung der gemeinsamen Ziele zu garantierenEinrichtung einer vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu beschließenden Übergangsverwaltung für den Kosovo, um die Bedingungen für ein friedliches und normales Leben für alle Einwohner im Kosovo sicherzustellendie sichere und freie Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen und ungehinderter Zugang zum Kosovo für humanitäre Hilfsorganisationenein politischer Prozeß zur Schaffung einer politischen Übergangsrahmenvereinbarung, die eine substantielle Selbstverwaltung für den Kosovo unter voller Berücksichtigung des Rambouillet-Abkommens und der Prinzipien der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien und der anderen Länder der Region, sowie die Demilitarisierung der UCK vorsiehtumfassendes Vorgehen zur wirtschaftlichen Entwicklung und Stabilisierung der Krisenregion.

1.Die Außenminister der G 8 einigten sich auf folgende allgemeine Grundsätze zur politischen Lösung der Kosovo-Krise

unverzügliches und nachprüfbares Ende der Gewalt und Unterdrückung im Kosovo

Rückzug militärischer, polizeilicher und paramilitärischer Kräfte aus dem Kosovo

Stationierung von wirksamen internationalen zivilen und Sicherheitspräsenzen im Kosovo, die von den Vereinten Nationen gebilligt und beschlossen und in der Lage sind, die Erreichung der gemeinsamen Ziele zu garantieren

Einrichtung einer vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu beschließenden Übergangsverwaltung für den Kosovo, um die Bedingungen für ein friedliches und normales Leben für alle Einwohner im Kosovo sicherzustellen

die sichere und freie Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen und ungehinderter Zugang zum Kosovo für humanitäre Hilfsorganisationen

ein politischer Prozeß zur Schaffung einer politischen Übergangsrahmenvereinbarung, die eine substantielle Selbstverwaltung für den Kosovo unter voller Berücksichtigung des Rambouillet-Abkommens und der Prinzipien der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien und der anderen Länder der Region, sowie die Demilitarisierung der UCK vorsieht

umfassendes Vorgehen zur wirtschaftlichen Entwicklung und Stabilisierung der Krisenregion.

2. Zur Umsetzung dieser Grundsätze beauftragten die Außenminister der G-8 ihre Politischen Direktoren, die Verabschiedung einer Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorzubereiten.

3. Die Politischen Direktoren werden hierzu einen Fahrplan zu den weiteren konkreten Schritten für eine politische Lösung der Kosovo-Krise ausarbeiten.

4. Der Vorsitz der G 8 wird die chinesische Führung über die Ergebnisse der heutigen Sitzung unterrichten.

5. Die Außenminister der G-8 werden zu gegebener Zeit erneut zusammentreffen, um die bis dahin erzielten Fortschritte zu überprüfen."

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