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Stößt mit seinen Plänen auch in der eigenen Fraktion auf Widerstand: Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

© dpa

Arzneitests an Demenzkranken: Grüne fordern Aufhebung des Fraktionszwangs

In der Debatte um Arzneitests an Demenzkranken fordern die Grünen nun eine Aufhebung des Fraktionszwangs. Die Abgeordneten sollen frei nach ihrem Gewissen entscheiden dürfen.

Die Grünen haben gefordert, bei der Entscheidung über Arzneitests an Demenzkranken den Fraktionszwang aufzuheben. „Die Union täte nächste Woche gut daran, den Abgeordneten eine Abstimmung frei nach ihrem Gewissen zu ermöglichen“, sagte Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt dem Tagesspiegel.

Persönlicher Nutzen muss Risiken und Belastungen überwiegen

Für die anstehende Bundestagsabstimmung am Donnerstag haben die Grünen einen Änderungsantrag formuliert, wonach Medikamentenversuche an nicht einwilligungsfähigen Personen auch künftig nur erlaubt sein sollen, wenn der „direkte Nutzen“ für den Probanden „die Risiken und Belastungen einer Teilnahme an der klinischen Prüfung überwiegt“.

Wie berichtet, plant Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die Möglichkeiten für Arzneiversuche an Demenzkranken und anderen nicht entscheidungsfähigen Erwachsenen zu erweitern. Seinem Entwurf zufolge sollen solche Tests auch möglich sein, wenn die Betroffenen davon keinen persönlichen Nutzen zu erwarten haben. Dagegen haben inzwischen etliche Abgeordnete aus Union, SPD, Grünen und Linkspartei protestiert. Das Kabinett hat den Entwurf bereits akzeptiert, am späten Donnerstag abend soll er vom Bundestag beschlossen werden.

"So darf der Entwurf nicht durchgewunken werden"

Gröhes Gesetzentwurf stehe „ in erheblichem Widerspruch zum Schutz der Menschenwürde“, sagte Göring-Eckardt. „So darf er im Bundestag nicht einfach durchgewunken werden.“ Selbst in der Union scheine einigen Abgeordneten inzwischen „zu dämmern, das hier um eine ethisch hoch sensible Frage geht“. Bereits im Jahr 2013 habe sich der Bundestag dafür ausgesprochen, dass das bisherige Schutzniveau für Demenzkranke bei Medikamentenversuchen nicht geändert werden dürfe. „Zu Recht, denn wir tragen gegenüber alten und kranken Menschen eine besondere Verantwortung.“

Die hohen Schutzstandards „insbesondere hinsichtlich der Würde des Menschen und seiner körperlichen Unversehrtheit“ dürften nicht verwässert werden, heißt es in dem Grünen-Antrag. Gleichzeitig betonen die Unterzeichner, dass es auch europarechtlich keine Notwendigkeit für eine derartige Öffnung gebe. Die umzusetzende EU-Verordnung erkläre nationale Verbote einer gruppennützigen Forschung an Nichteinwilligungsfähigen ausdrücklich für zulässig.

Forschungsministerin stellt sich hinter Gröhe

Intern hatte zuvor bereits Unionsfraktionschef Volker Kauder deutlich gemacht, dass es keine Abstriche am Lebensschutz geben werde. Die Debatte über die geplanten Änderungen bei Arzneitests müsse sehr vorsichtig geführt werden, forderte der CDU-Politiker. Die familienpolitische Arbeitsgruppe der Unionsfraktion stemmt sich per Beschluss einstimmig gegen die Pläne ihres Parteifreundes.

Forschungsministerin Johanna Wanka (CDU) stellte sich hinter Gröhes Vorstoß. Personen in einem späten Zustand der Demenz reagierten anders auf Medikamente als Patienten im Frühstadium, sagte sie der "Berliner Zeitung". Die Ausweitung der Möglichkeiten für Arzneiversuche an Dementen sei "wichtig, wenn Studien belastbare Erkenntnisse bringen sollen".

Pharmaunternehmen: Wir brauchen gar keine Gesetzesänderung

Der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller unterdessen stellte die Notwendigkeit einer Ausweitung der Medikamententests an Demenzkranken in Frage. Die Pharmaunternehmen konzipierten ihre Studien so, dass Demenzkranke einen individuellen Nutzen davon hätten, betonte die Organisation, die 46 große Medikamentenhersteller vertritt. Die forschenden Pharmaunternehmen benötigten für ihre Entwicklungsarbeit keine Gesetzesänderung.

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