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Corona-Warn-App in Australien

© Alexander Britton/PA Wire/dpa

Digitale Kontaktverfolgung: Grüne fordern gesetzliche Grundlage für Corona-App

Die Grünen wollen per Gesetz Transparenz schaffen bei der Corona-App. Ein Gutachten von Greenpeace und der Gesellschaft für Freiheitsrechte stützt sie.

Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Grundlage für die geplante Corona-App zu schaffen. Dazu bringt die Bundestagsfraktion am Donnerstag einen Antrag ins Plenum ein, der Tagesspiegel Background vorliegt. „Durch das Kommunikationsdesaster und höchst intransparente Vorgehen der Bundesregierung ist nicht nur viel Zeit verloren gegangen, sondern auch dringend benötigtes Vertrauen“, sagt Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender.

Ein Gesetz sei „dringend notwendig, um Vertrauen wiederherzustellen und für die notwendige Transparenz zu sorgen“. „Legt die Bundesregierung keine eigene gesetzliche Regelung vor, gefährdet sie den Erfolg der App“, so von Notz.

Dass die Tracing-App zur digitalen Kontaktverfolgung kommen soll, darüber herrscht inzwischen Einigkeit über die politischen Lager hinweg. Wie die App genau aussehen wird und was sie können – oder dürfen – soll, ist indes noch unklar. Über die technischen Grundlagen ist den vergangenen Wochen viel gestritten worden. Inzwischen steht fest: Die Kontaktmessung soll über Bluetooth erfolgen, die Begegnungen zwischen zwei Menschen, beziehungsweise Handys, nicht zentral auf einem Server, sondern dezentral auf den Geräten abgespeichert werden.

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Darüber hinaus sind viele Fragen offen. So betont die Bundesregierung zwar immer wieder, dass die Bürgerinnen und Bürger die App freiwillig herunterladen sollen. Unklar ist aber, ob die Nutzung der App nicht doch eines Tages zur Voraussetzung gemacht werden könnte – etwa für den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr, zu Gastronomie und Handel oder zum Betreten des Arbeitsplatzes.

Nicht geklärt ist zudem, ob sich für den Fall, dass die App einen Kontakt zu einer infizierten Person anzeigt, eine Verpflichtung zur Quarantäne ableitet – und ob die Gesundheitsämter eine Möglichkeit bekommen, die Einhaltung einer Quarantäne zu überwachen. Welche begleitenden Informationen bekommen die Nutzer über den reinen Warnhinweis hinaus? Reicht die Push-Nachricht in der App für eine Krankmeldung beim Arbeitgeber?

Die Grünen möchten diese Fragen gern rechtlich verankern. In ihrem Antrag mit dem Titel „Demokratie, Bürgerrechte und Zivilgesellschaft in Zeiten der Corona-Krise“ fordern sie ein Gesetz, dass „die Freiwilligkeit der Nutzung betont und sicherstellt, dass es zu keiner, auch nicht späteren, Bevorzugung bzw. Diskriminierung von (Nicht-) Nutzerinnen und Nutzern der App kommt und insbesondere ausschließt, dass Daten zu Zwecken der Sanktionierung von Verstößen gegen Infektionsschutzauflagen oder andere straf- oder bußgeldbewehrte Verbote genutzt werden.“

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Darüber hinaus müsse festgelegt werden, dass die App barrierefrei ist, höchsten Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards entspricht und ihr Quellcode öffentlich überprüft werden kann. Das Gesetz solle die Verantwortlichkeit für den Schutz der erhobenen Daten, sowohl für den Betrieb der App als auch für Forschungszwecke klar definieren und den Zugriff von Dritten, „auch und gerade für Sicherheitsbehörden und die App-Anbieter“, klar ausschließen.

Neben der Einbindung des Bundesamts für Sicherheitstechnik und des Bundesdatenschutzbeauftragten empfehlen die Grünen eine „Art zusätzlicher Zertifizierung durch unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen“.

Gutachten unterstreicht Aspekt der Freiwilligkeit

Unterstützung kommt aus der Zivilgesellschaft. Die Rechtsexperten von Greenpeace und der Gesellschaft für Freiheitsrechte haben ein Gutachten zum Einsatz von Tracing-Apps erstellt. Darin weisen sie auf möglichen Missbrauch und rechtliche Konsequenzen für die Nutzerinnen und Nutzer hin. Gelangten die Daten aus der App in die falschen Hände, bestehe die Gefahr, im Nachhinein feststellen zu können, wer sich wann wo aufgehalten hat. Besonders problematisch sei dies etwa für Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere. Die rechtlichen Konsequenzen der App-Nutzung müssten im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung geprüft und transparent gemacht werden. 

„Die Angst vor dem Virus darf nicht dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger in eine Überwachung einwilligen, ohne umfassend über deren Konsequenzen aufgeklärt worden zu sein“, sagt die Greenpeace-Expertin Anna von Gall.

Ein Augenmerk legen die Autorinnen auch auf einen etwaigen Austausch von Daten mit Tracing-Apps in anderen Ländern, insbesondere solchen, in denen die Kontaktverfolgung nicht auf die Gesundheitsbehörden begrenzt und die datenschutzrechtliche Aufsicht nicht gewährleistet sei. Fraglich sei „auch der Umgang mit EU-Staaten, in denen bereits die Ausgangsbeschränkungen mit Drohnen überwacht werden, wie z. B. in Belgien, oder in denen die Einhaltung von Quarantäne-Anordnungen bereits digital überwacht wird, wie beispielsweise in Polen“.

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Besonders betont wird in dem Gutachten der Aspekt der Freiwilligkeit: „Eine freiwillige Nutzung ist die Voraussetzung für Vertrauen in eine solche App – gleichzeitig ist Vertrauen die Grundlage dafür, dass genügend Menschen sie freiwillig herunterladen“, sagt Pauline Weller von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Von Freiwilligkeit könne man indes nur dann sprechen, wenn klar sei, dass „den Nutzerinnen und Nutzern kein gravierender Nachteil wie ein Quarantäne-Zwang durch die Verwendung der App droht, der sich rein theoretisch ergeben könnte, wenn die App einen Kontakt mit einer infizierten Person nachweist.“

Um sicherzugehen, dass solcher Zwang ausgeschlossen würde, braucht es nach Meinung der Juristin eine „klare gesetzliche Grundlage, die alle bisher offenen Fragen zur konkreten Ausgestaltung der App regelt.“ Wichtig sei, dass „die Rechtsgrundlage den Zweck der Verarbeitung präzise festlegt“. Der Zweck müsse möglichst eng gefasst werden. Außerdem müsse die Speicherdauer für die Daten auf das absolut notwendige Maß begrenzt werden.

Regierung plant derzeit kein Gesetz

Von Seiten der Bundesregierung ist bislang keine gesetzliche Initiative zum Thema Tracing-App bekannt. Auf Nachfrage von Tagesspiegel Background sagte Tankred Schipanski, der digitalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion: „Aus meiner Sicht brauchen wir für die Einführung der App die Bereitschaft der Bevölkerung freiwillig mitzumachen und keine besondere Rechtsgrundlage. Wir setzten auf Freiwilligkeit, die App herunterzuladen und zu nutzen. Insbesondere wird auch niemand zwangsweise lokalisiert oder identifiziert.“

In der Schweiz hingegen hat das Parlament am Dienstagabend beschlossen, dass für die Corona-App erst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss. Das Gesetz soll bei der nächsten Sitzung im Juni verabschiedet werden. Die Regierung hatte die Einführung der App eigentlich so schnell wie möglich geplant. Gesundheitsminister Alain Berset argumentierte vergeblich, dass die Forderungen - eine freiwillige Beteiligung und keine Speicherung personenbezogener Daten - ohnehin vorgesehen waren. Nun soll die App vorerst nur getestet werden. 

Auch der Europäische Datenschutzausschuss meint, dass die Einwilligung der Nutzer als Rechtsgrundlage für eine App zur Kontaktverfolgung nicht ausreichend sei. Wie ein Gesetzentwurf konkret aussehen könnte, darüber haben sich Experten um den Juristen Malte Engeler und Ninja Marnau vom Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit CISPA, das die Bundesregierung bei der Entwicklung der App berät, hier Gedanken gemacht. Darin wird neben vielen anderen auch der Aspekt der Bereitstellung von Tests behandelt: „Erhält eine nutzende Person durch die App eine Benachrichtigung über ein Infektionsrisiko, so hat sie Anspruch auf einen unverzüglichen Test auf eine Infektion mit dem Corona-Virus.“

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