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Prostituierte an der Bar eines Bordells

© dpa

Prostitutionsreform: Huren entsetzt über Prostituiertenregister

Die Koalition will Prostituierte verpflichten, sich als solche bei den Behörden zu melden. Die fürchten ein Zwangsouting, das für ihr bürgerliches Leben eine Katastrophe wäre - und ein neues Instrument, Bordelle zu schließen.

Mit der am Donnerstag von der Koalition beschlossenen Registrierungspflicht für Prostituierte werden sich deren Arbeitsbedingungen nach Einschätzung eines ihrer Verbände drastisch verschlechtern. Die Sprecherin des „Bundesverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen“, Johanna Weber, sagte dem Tagesspiegel, sie sei schockiert über die Vereinbarung. Sie komme einem „Zwangsouting“ von Sexworkern gleich.

Als Mittel gegen Menschenhandel "Quatsch"

Weber rechnet damit, dass Bordellbetreiber gezwungen sein werden, alle ihre Angestellten zu melden, wenn sie nicht wollen, dass ihr Betrieb geschlossen wird. Dadurch würden auch alleinerziehende Mütter oder Studentinnen, die sich mit Prostitution finanzieren, bloßgestellt: „Solange unser Beruf nicht gesellschaftlich akzeptiert ist, ist das katastrophal“, sagte Weber. Als Mittel gegen Menschenhandel sei Registrierung „völliger Quatsch“. Menschenhändler hätten kein Problem, ihre Zwangsprostituierten anzumelden. In Gefahr seien dagegen Frauen mit einem bürgerlichen Leben.

Union mit SPD einig

SPD und Union hatten sich am Donnerstag über erste Punkte einer Reform des Prostitutionsgesetzes von 2002 geeinigt, das jetzt als „Prostituiertenschutzgesetz“ firmiert. Vereinbart wurde eine Genehmigungspflicht für Bordelle, das Verbot von sexuellen Praktiken wie Gruppensex (Gang Bang) oder Flatrate-Sex und eben die Registrierung von Prostituierten. „Mit den gewerberechtlichen Neuerungen hatten wir gerechnet, da wird es um die Ausgestaltung gehen“, sagte Weber. Das Verbot sexueller Praktiken sei „an der Grenze zum Lächerlichen“. Die Registrierung der Sexworker hingegen sei „richtig schlimm“. Weber: „Das hat es so in Deutschland noch nicht gegeben.“

Nur Wohnungsprostitution muss nicht angemeldet werden

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte mehrfach betont, bisher sei es in Deutschland leichter, ein Bordell als eine Imbissbude zu eröffnen. Einschlägig Vorbestraften, etwa wegen Zuhälterei, soll in Zukunft die Genehmigung zum Betrieb eines Bordells verwehrt werden. Die Erlaubnis könne auch nur befristet erteilt werden. Prostituierte sollen mit den Bordellbetreibern auf Basis der Anmeldung bei den Kommunen Arbeitsverträge abschließen – auch um die Frauen vor Wuchermieten zu schützen, wie es am Freitag hieß. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht soll es nur geben, wenn einzelne Personen in der eigenen Wohnung der Prostitution nachgehen. Aber hier könnten zum Schutz der Jugend und der Anwohner Auflagen erlassen werden.

Mit Prostitution werden nach einer Schätzung der Gewerkschaft Verdi jedes Jahr 14,5 Milliarden Euro umgesetzt. Die exakte Zahl von Prostituierten ist unbekannt – nach Berechnungen von Hilfsorganisationen und Gewerkschaften sind es mehrere hunderttausend.

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