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Politik: Im BSE-Streit leitet die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein

Die EU-Kommission hat am Dienstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die Bundesregierung die Entscheidung zur Beendigung des Embargos für britisches Rindfleisch nach mehr als einem halben Jahr noch nicht umgesetzt hat. Bevor dieEU-Kommission in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge jedoch Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhebt, will man in Brüssel zunächst die Entscheidung des Bundesrats abwarten, der am 17.

Die EU-Kommission hat am Dienstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die Bundesregierung die Entscheidung zur Beendigung des Embargos für britisches Rindfleisch nach mehr als einem halben Jahr noch nicht umgesetzt hat. Bevor dieEU-Kommission in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge jedoch Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhebt, will man in Brüssel zunächst die Entscheidung des Bundesrats abwarten, der am 17. März über die Beendigung des Importverbots abstimmen wird.

Durch die formelle Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens will dieEU-Kommission Druck auf den Bundesrat ausüben, damit die Behandlung des zwischen Bund und den Ländern strittigen Themas nicht weiter verzögert wird. "Wir wollen zudem auf eine eventuelle Ablehnung des Bundesrats vorbereitet sein", sagte die Sprecherin des EU-Kommissars David Byrne, der in Brüssel für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständig ist.

Als ersten Schritt wird Byrne nach dem 17. März die Bundesregierung zur Stellungnahme auffordern. Kommt Deutschland dann seinen Verpflichtungen immer noch nicht nach, wird die EU-Kommission die Bundesregierung noch einmal auffordern, den Vertrag einzuhalten. Erst danach wird sie in Luxemburg gegen Deutschland Klage erheben. Die EU-Kommission ist jedoch zuversichtlich, dass dieser letzte Schritt nicht nötig wird. "Die Signale aus Berlin sind positiv", sagte EU-Kommissar Byrne am Dienstag in Straßburg. Wenn Deutschland den Einfuhrstopp schnell beende, könne eine weitere Konfrontation vermieden werden.

Die Bundesregierung hatte bereits vor zwei Wochen dem Druck aus Brüssel nachgegeben und eine Verordnung von Gesundheitsministerin Andrea Fischer beschlossen, wonach das Importverbot aufgehoben werden soll. Das Fleisch werde jedoch nur besonders gekennzeichnet auf den Markt kommen. Dies geht zahlreichen Bundesländern nicht weit genug. Sie verlangen aus Gründen des Verbraucherschutzes eine europaweite Kennzeichnung.

Nach einer Umfrage der "Welt am Sonntag" wollen Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg gegen die Verordnung der Regierung stimmen, Berlin wolle sich enthalten. Damit bliebe der deutsche Importstopp vorerst weiter bestehen und das Verfahren der EU-Kommission ginge möglicherweise in die nächste Runde. In diesem Fall wird Deutschland aufgefordert werden, das Einfuhrverbot innerhalb einer bestimmten Frist aufzuheben. Fruchtet dies nichts, kommt es zu einer Klage vor dem EuGH.

Großbritannien darf seit August 1999 unter strengen Auflagen wieder Rindfleisch exportieren. Aus Furcht vor der Rinderseuche BSE behielten Frankreich und Deutschland aber nationale Importverbote bei. Frankreich und die EU-Kommission verklagten sich deshalb Ende Dezember gegenseitig vor dem Europäischen Gerichtshof.

tog

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