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Immunität als Europaabgeordneter: Ermittlungen gegen AfD-Politiker Bystron werden wohl unterbrochen
Der Bundestag hatte die Immunität Petr Bystrons wegen des Verdachts der Annahme von russischem Geld aufgehoben. Sein Wechsel nach Brüssel dürfte die Ermittlungen nun vorerst beenden.
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Nach seinem Einzug ins Europaparlament müssen die Ermittlungen wegen Bestechlichkeit gegen AfD-Politiker Petr Bystron wohl unterbrochen werden, da er in der Funktion als Europaabgeordneter erneut Immunität genießt. Das berichten übereinstimmend das „ZDF“ und der „Spiegel“. Bystrons Immunität als Bundestagsabgeordneter wurde bereits aufgehoben.
Bryston ist auf Listenplatz zwei der AfD ins Brüsseler Parlament gewählt worden. Gegen ihn ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft München wegen des Anfangsverdachts auf Bestechlichkeit und Geldwäsche. Er wird verdächtigt, Geld aus russischen Quellen angenommen zu haben, und sich im Gegenzug auf der kremlnahen Website „Voice of Europe“ im Sinne der Machthaber in Moskau geäußert zu haben.
Angestoßen wurden die Ermittlungen durch den tschechischen Geheimdienst BIS, der Bystron und den Leiter von „Voice of Europe“ bei mehreren Treffen in Tschechien observiert haben will. Video- und Tonaufnahmen sollen zeigen, wie der AfD-Politiker Bargeld entgegennimmt und zählt. Zudem soll er 30.000 Euro in Bar auf das Konto einer seiner Firmen eingezahlt haben, und am selben Tag in 200-Euro-Scheinen wieder abgehoben haben, was eine Geldwäscheverdachtsmeldung auslöste.
Im Mai hatte der Bundestag auf Antrag der Münchner Staatsanwaltschaft Brystons Immunität als Abgeordneter aufgehoben und damit den Weg für Ermittlungen frei gemacht. Die Polizei durchsuchte daraufhin Wohnungen und Büros in München, Berlin und am Wannsee und beschlagnahmte Unterlagen.
Mit seinem Wechsel aus dem Berliner- ins Brüssler Parlament genießt Bystron wieder Immunität. Sein Mandat dort beginnt mit der konstituierenden Sitzung des Parlaments am 16. Juli. Eine Aufhebung der Immunität im Europaparlament ist aufwändiger als im Bundestag. Entscheiden müsste das gesamte Parlament. Im Fall des früheren AfD-Vorsitzenden Jörg Meuthen dauerte der Prozess der über ein halbes Jahr.
Die Generalstaatsanwaltschaft München wollte sich zur möglichen Immunitätsaufhebung nicht äußern. Die Behörde sagte dem „ZDF“ auf Anfrage, man werde „unter Beachtung der Immunität jeglichem Anfangsverdacht einer Abgeordnetenbestechung konsequent nachgehen“. Bystron bestreitet alle Vorwürfe und betont, er habe nie Geld angenommen. Die Vorwürfe seien „an den Haaren herbeigezogen“. (Trf)
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