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Patientenverfügung: "Keine rechtlichen Grauzonen"

Der Bundestag debattierte heute über eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen. Umstritten ist insbesondere, ob eine solche Verfügung nur für Krankheiten mit unumkehrbar tödlichem Verlauf verbindlich sein soll.

Stand:

Berlin - Bundestagsabgeordnete aus Koalition und Opposition haben sich für klare und eindeutige gesetzliche Regeln für Patientenverfügungen ausgesprochen. Die Menschen hätten einen Anspruch darauf, dass der Staat ihnen Rechtssicherheit gebe, sagte der SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker in einer ersten "Orientierungsdebatte". Auch Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) mahnte, bei Fragen über Leben oder Tod dürfe es "keine rechtlichen Grauzonen" geben. Einzelne Redner lehnten ein neues Gesetz ab und warnten vor einer "Verrechtlichung der Situation".

Mit einer Patientenverfügung können Menschen Regelungen für den Fall treffen, dass sie etwa durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen entscheiden können.

Das Lager der Befürworter eines neuen Gesetzes ist geteilt. Stünker forderte, im Mittelpunkt müsse das "uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht des Patienten" stehen. Patientenverfügungen müssten deshalb in jedem Fall verbindlich sein, unabhängig von der Schwere der Erkrankung. Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach sich für eine uneingeschränkte Gültigkeit von Patientenverfügungen aus. Eine Reichweitenbeschränkung wäre verfassungsrechtlich nicht zulässig.

Bosbach plädierte dafür, schriftliche Anordnungen zum Behandlungsabbruch nur zu akzeptieren, wenn der Krankheitsverlauf einen unumkehrbar tödlichen Verlauf genommen hat. Eine solche Reichweitenbeschränkung sei "zum Wohl des Patienten erforderlich", sagte Bosbach. Er warnte vor einer "Lebensbeendigung von Erkrankten, die an ihrer Erkrankung nicht sterben müssten". (tso/dpa)

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