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Das Ermittlungsverfahren gegen Palmer wegen einer Äußerung auf Facebook über den Fußballer Aogo ist eingestellt worden.

© dpa/Christoph Soeder

Keine Volksverhetzung in Post von Tübinger Oberbürgermeister: Ermittlungen gegen Grünen-Politiker Palmer wegen Äußerung zu Aogo eingestellt

Gegen Palmer waren drei Strafanzeigen wegen Volksverhetzung und Beleidigung erstattet worden. Er selbst bezeichnete seine Äußerungen unter anderem als Satire.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat das Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) wegen eines Facebook-Kommentars über den früheren Fußballspieler Dennis Aogo eingestellt. Strafbarkeit wegen Volksverhetzung liege nicht vor, erklärte die Behörde am Donnerstag. Palmers Äußerung könne als satirische Reaktion auf andere Posts interpretiert werden.

Bei der Staatsanwaltschaft waren nach Palmers Kommentar im Mai demnach drei Strafanzeigen wegen Volksverhetzung und Beleidigung eingegangen. Aogo selbst habe keinen Strafantrag gestellt.

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Die Äußerung müsse „im Licht des Grundrechts der Meinungsfreiheit“ ausgelegt werden, hieß es nun. Für die strafrechtliche Beurteilung sei die günstigste Deutungsmöglichkeit entscheidend.

Vor diesem Hintergrund könne Palmers Post so interpretiert werden, dass er mithilfe des Stilmittels der „Reductio ad absurdum“ auf andere Posts in der Diskussion um die früheren Fußballer Aogo und Jens Lehmann reagieren wollte. Mit diesem Begriff wird eine Argumentationsstrategie bezeichnet, mit der eine andere Aussage widerlegt werden soll.

Palmer selbst bezeichnete seine Aussagen auf einem Landesparteitag der Grünen unter anderem als Satire. Ob eine Beleidigung vorliegt, prüfte die Staatsanwaltschaft nicht. Dies hätte nur auf Antrag von Aogo selbst passieren können, teilte sie mit. Die Sache ist für Palmer aber nur strafrechtlich vorbei: Wegen seiner Äußerung, welche die Grünen für rassistisch halten, muss er sich einem Parteiausschlussverfahren stellen. (AFP)

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