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Datenschutz: Kinderporno-Verdacht rechtfertigt Zugriff auf Bankdaten

Weitere Befugnisse beim Kampf gegen Kinderpornografie: Das Bundesverfassungsgericht hat den Ermittlungsbehörden erlaubt, bei dem Verdacht auf Missbrauch Minderjähriger Kreditkartendaten zu nutzen.

Stand:

Die Karlsruher Richter billigten eine entsprechende Aktion der Staatsanwaltschaft Halle im Jahr 2006. Die Fahnder waren auf eine Kinderporno-Seite im Internet gestoßen: Der Zugang kostete 79,99 Euro und war per Kreditkarte an eine philippinische Bank zu bezahlen. Mithilfe dieser Daten und einer zusätzlichen Identifikationsnummer starteten die Staatsanwälte eine Anfrage bei deutschen Banken - und erzielten 322 Treffer. Zwei Betroffene hatten dagegen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt. Diese wurde jedoch abgewiesen, weil für die Fahndungsaktion ein hinreichender Verdacht bestand. (rf/dpa)

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