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Treffen im Kanzleramt: Koalition einigt sich auf neue Regeln im Umweltrecht

Ein kleiner Erfolg beim Spitzentreffen im Kanzleramt: Die große Koalition verständigt sich nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches auf mehrere Einzelregelungen. Der ursprüngliche Plan, das komplette Umweltrecht zu bündeln, war wegen eines Streits zwischen Union und SPD fehlgeschlagen.

Nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches sollen mehrere Einzelregelungen das Umweltrecht bundesweit vereinheitlichen. Die große Koalition einigte sich bei ihrem Spitzentreffen im Kanzleramt in Berlin am Mittwochabend auf die Novellierung der Einzelgesetze zum Naturschutzrecht, Wasserrecht und Strahlenschutzrecht. Wie am Rande der Verhandlungsrunde aus Koalitionskreisen bekannt wurde, soll das Bundeskabinett die Einzelregelungen am 11. März verabschieden - wie von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgeschlagen.

Der ursprüngliche Plan, einheitliche Umweltregeln und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu schaffen, war wegen eines Streits zwischen Union und SPD fehlgeschlagen. CSU-Chef Horst Seehofer und Gabriel hatten sich gegenseitig die Schuld für das Scheitern gegeben. Ein entsprechender Entwurf zu dem seit Jahrzehnten verfolgten Projekt war in der Bundesregierung bereits abgestimmt gewesen. Hauptstreitpunkt war eine Genehmigung von Industrieanlagen aus einer Hand. Diese "integrierte Vorhabengenehmigung" hatte insbesondere die CSU abgelehnt. Sie befürchtete eine ausufernde Bürokratie.

Die Vereinheitlichung des Umweltrechts ist ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrages. Bei den Einzelgesetzen haben die Bundesländer nun die Möglichkeit zu Abweichungen. Ohne eine Neuregelung bis 2010 im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen wären die Umweltgesetze ein regionaler "Flickenteppich" geblieben. Die Vereinheitlichung war von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) während ihrer Zeit als Bundesumweltministerin (1994 bis 1998) auf den Weg gebracht worden.(küs/dpa)

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