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Das Jobcenter Mitte-Moabit in Berlin.

© AFP/LILAS TANTUSSI DEVOS

Kompletter Leistungsentzug bei wiederholter Verweigerung: Bundesregierung prüft verschärfende Reform des Bürgergelds

Die Union war immer gegen das vor zwei Jahren eingeführte Bürgergeld. Nun arbeitet die Bundesregierung an Reformen. Vor allem bei Mitwirkungspflichten und Sanktionen soll es Verschärfungen geben.

Stand:

Die Bundesregierung prüft derzeit die Umsetzung von Reformen beim Bürgergeld. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. Vereinbart sei unter anderem ein vollständiger Leistungsentzug, wenn wiederholt Arbeit verweigert werde. Auch eine Verschärfung der Mitwirkungspflichten und Sanktionen werde geprüft. Dabei sollen laut Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Wahrung des Existenzminimums beachtet werden.

Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Reform des Bürgergelds verständigt. Das Bürgergeld für einkommensschwache Menschen war Anfang 2023 eingeführt worden und hatte die Hartz-IV Leistungen abgelöst. Der Bundestag beschloss bereits im vergangenen Jahr Verschärfungen. (KNA)

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