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Teilnehmer einer Demonstration zum zehnten Todestag des Asylbewerbers Oury Jalloh.

© dpa/Jens Wolf

Kritik an BVerfG-Entscheidung zu Oury Jalloh: „Das Opfer zum Täter gemacht“

Initiative: Deutsche Justiz negiert den Mord an einem Menschen.

Die Initiative Break the Silence hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall des 2005 in einer Polizeizelle in Sachsen-Anhalt verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh kritisiert. Das Gericht entschied, es verstoße nicht gegen das Grundgesetz, die Ermittlungen in der Sache einzustellen.

„Damit hat nun auch die höchste Instanz der deutschen Justiz den Mord und das Verbrennen eines Menschen durch Polizeibeamte – entgegen aller Fakten und Beweismittel – negiert und das Opfer selbst zum Täter gemacht“, erklärte die Initiative am Montag in Berlin. Zuvor wurde der Fall vor dem Oberlandesgericht in Naumburg verhandelt. Dabei seien die Fragen nach der Brand- und Todesursache unbeantwortet gelassen worden.

Die Umstände von Oury Jallohs Tod sind bis heute ungeklärt

Vor mehr als 18 Jahren war der aus Westafrika stammende Jalloh gefesselt auf einer Matratze liegend in einer Zelle in Dessau in Sachsen-Anhalt gestorben. Er war betrunken und stand unter Drogen. Ob er die Matratze selbst anzündete, ist nach zwei Landgerichtsprozessen bis heute unklar. Die Initiative kündigte an, die seine Familie bei ihrem Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen zu wollen.

Nach den Ermittlungen der Behörden soll Jalloh den Brand selbst gelegt haben, obwohl er an Händen und Füßen gefesselt war. Ein Polizist wurde 2012 verurteilt, weil er nicht dafür gesorgt hatte, dass der Mann aus Sierra Leone korrekt beaufsichtigt wurde. In einem 300-seitigen Untersuchungsbericht stellten zwei Sonderermittler zahlreiche Fehler der Polizei und anderer Behörden fest.

Mehrere Initiativen, Freunde und Familie des Gestorbenen sprechen von „Mord“ und von „offensichtlichen Missständen und Widersprüchen im Bereich der Polizeiarbeit“. Sie fordern Ermittlungen gegen verdächtige Polizisten und gaben eigene Brandgutachten in Auftrag. (dpa)

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