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Kanzler Friedrich Merz.

© imago/Christian Spicker/IMAGO/Christian Spicker

Update

Künftig kein Anspruch mehr auf Bürgergeld: Merz fordert junge Ukrainer zu „Dienst in ihrem Land“ auf

Ukraine-Flüchtlinge, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, werden künftig wie Asylbewerber behandelt. Merz wendet sich zudem an junge ukrainische Männer.

Stand:

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, dass insbesondere junge Männer aus der Ukraine statt einer Ausreise nach Deutschland „den Dienst in ihrem Land versehen“ sollten. Er habe an diesem Donnerstag den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj „darum gebeten, dafür zu sorgen“, sagte Merz in einer Rede auf dem Handelskongress Deutschland am Nachmittag in Berlin. In der Ukraine „werden sie gebraucht“, sagte Merz weiter.

Der Kanzler bekräftigte auch Pläne der Regierung, wonach Geflüchtete aus der Ukraine künftig keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld erhalten sollen. Stattdessen sollen sie niedrigere Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Mit Blick auf die in Deutschland lebenden Ukrainerinnen und Ukrainer kündigte Merz zudem Änderungen an, damit „die Arbeitsanreize größer sind als der Ansatz, im Transfersystem zu bleiben“.

Union und SPD hatten sich zuvor auf eine Reform der staatlichen Leistungen für Ukraine-Flüchtlinge verständigt. Wie die „Bild“ berichtet, sollen Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, künftig wie Asylbewerber behandelt werden – und entsprechend niedrigere Leistungen erhalten. Damit endet nach fast vier Jahren der Sonderstatus für die Flüchtlinge aus dem Kriegsland.

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) haben sich nach „Bild“-Informationen auf diesen sogenannten Rechtskreiswechsel geeinigt. Ursprünglich sei geplant gewesen, die Ukrainer rückwirkend aus dem Bürgergeld zu nehmen. Dagegen habe es jedoch Widerstand von Kommunen und Ländern gegeben – die Begründung: zu kompliziert.

Die „Bild“ zitiert ein hochrangiges Koalitionsmitglied: „Der bürokratische Aufwand wäre zu groß geworden, die Kommunen und Ländern hätten den Aufstand geprobt – das ist den Aufwand nicht wert. Wichtig ist nur: dass wir das geregelt haben.“

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Aktuell leben laut dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung etwa 1,2 Millionen Schutz suchende Ukrainer in Deutschland. Erwachsene erhalten wie alle Bürgergeld-Empfänger 563 Euro pro Monat, wenn sie alleinstehend sind. Dazu übernimmt der Staat Kosten für Miete und Heizung. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gibt es dagegen 196 Euro für persönlichen Bedarf und 245 Euro für notwendigen Bedarf wie Essen und Kleidung – zusammen also 441 Euro pro Monat.

Bas kritisiert eigene Entscheidung

Sozialministerin Bas äußerte bei der Regierungsbefragung am Mittwoch im Bundestag deutliche Kritik an der Neuregelung. „Mir gefällt es nicht, das sage ich ganz offen, weil ich es nach wie vor für richtig halte, dass Integration stattfindet“, sagte die SPD-Politikerin. Sie bedauere die neue Regelung. „Aber wir setzen das jetzt um.“

Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf die Änderung verständigt. Das Vorhaben ging vor allem von der Union aus, die sich davon Einsparungen für den Staat erhofft. Die Hoffnung ist laut „Bild“, dass durch die Einigung nun mehr Ukrainer motiviert werden, eine Arbeit aufzunehmen.

Kritiker monieren, dass durch die Neuregelung unter anderem der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen erschwert wird. Das erhöhe die Hürden für einen Erfolg auf dem Arbeitsmarkt. Bas betonte jedoch, dass die Betroffenen weiterhin von der Arbeitsagentur betreut und beraten würden. Die neue Regelung bedeute „nicht, dass die Ukrainerinnen und Ukrainer nicht sofort einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Der bleibt bestehen.“ (Tsp/AFP)

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