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Mitarbeiter der Spurensicherung untersuchen ein Grundstück.

© Julian Stähle/dpa

Gesetzesänderung für 2020 geplant: Lambrecht prüft nachträgliche Verurteilung freigesprochener Mörder

Künftig sollen Mordfälle neu aufgerollt werden können. Voraussetzung: Bereits vorliegende Beweisstücke können durch neue Techniken ausgewertet werden.

Viele Menschen können nicht nachvollziehen, warum Mörder nicht doch noch verurteilt werden können, wenn neue Beweise erbracht werden können. Bisher können Verfahren aber nur in Ausnahmefällen wieder aufgenommen werden. Dies ist so strikt geregelt, weil grundsätzlich kein bereits Verurteilter wegen ein und derselben Tat ein zweites Mal angeklagt werden darf – und auch ein Freispruch ist ein Urteil. Grund ist die Berechenbarkeit staatlichen Handelns. Die Bundesregierung will dies nun in bestimmten Fällen ändern.

Geprüft werden soll, wie Mörder unter bestimmten Umständen künftig nachträglich noch verurteilt werden können, obwohl sie zuvor rechtskräftig freigesprochen worden waren. Das hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bei einem Gespräch mit Rechtspolitikern der Koalition zugesichert, berichtet der "Spiegel".

Voraussetzung dafür soll den Angaben zufolge sein, dass Beweisstücke, die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits vorgelegen haben, durch neue technische Möglichkeiten ausgewertet werden können. Eine Wiederaufnahme und möglicherweise nachträgliche Verurteilung soll nur bei Mord und Völkermord möglich sein.

"Wir können einen Mörder nicht unbestraft lassen, wenn ihm nach dem Freispruch die Tat durch neue DNA-Untersuchungsmethoden doch nachgewiesen werden kann", sagt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner dem Blatt. "Ich freue mich, dass wir uns darauf verständigt haben, das im kommenden Jahr gesetzlich zu regeln." (lem)

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