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Christine Lambrecht (SPD), Bundesjustizministerin, hebt während der Bundestagssitzung zum Thema Cybergrooming nach der Abstimmung den Daumen.

© Soeren Stache/dpa

Passwortzugriff nur bei „schwersten Straftaten“: Lambrecht will Gesetzentwurf gegen Hass im Netz überarbeiten

Ein Gesetzesvorschlag zur Bekämpfung von Hasskriminalität hatte für viel Kritik gesorgt. Nun stellt das Justizministerium klar: Passwörter bleiben verschlüsselt.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will ihr Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz nach massiver Kritik überarbeiten. Klargestellt werden solle, dass Passwörter verschlüsselt gespeichert werden und eine Herausgabe an Behörden nur bei der Verfolgung von schwersten Straftaten in Frage komme, sagte sie am Dienstag im ZDF. Als Beispiele nannte Lambrecht die Verfolgung von Kindesmissbrauch, Mord und Terrorismus.

„Es muss bei einer solchen Abfrage immer eine Verhältnismäßigkeit geben zwischen der Tiefe des Eingriffs und der Schwere der Straftat“, sagte Lambrecht. Im ursprünglichen Entwurf war ein weitgehenderer Zugriff auf die Passwörter vorgesehen, was auf breite Kritik gestoßen war. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, warnte dem Bericht zufolge in seiner Stellungnahme vor „gravierenden Eingriffen in Grundrechte“.

„Mir geht es darum, dass es eine hohe Akzeptanz für dieses wichtige Gesetzespaket gibt“, sagte Lambrecht nun. Ungeachtet der Überarbeitung solle der Gesetzentwurf am 19. Februar vom Bundeskabinett beschlossen werden. Unterstützung bekam die Ministerin aus der Unions-Bundestagsfraktion. „Die geplante Herausgabe von Passwörtern ist richtig, da dies ein notwendiges und hilfreiches Mittel zur Aufklärung von schweren Straftaten ist“, sagte Fraktions-Vize Thorsten Frei (CDU) dem ZDF.

Meldepflicht könnte die Strafverfolgungsbehörden überschwemmen

Kritik am Gesetz hatte es auch in anderen Punkten gegeben. So hatten Diensteanbieter der IT-Branche bemängelt, dass durch eine geplante Ausweitung der Meldepflicht an eine Zentralstelle des Bundeskriminalamts (BKA) die Strafverfolgungsbehörden überschwemmt und faktisch lahmgelegt würden. Die Anbieter hatten gefordert, die Meldepflicht auf bestimmte, besonders demokratieschädliche Tatbestände wie Volksverhetzung oder Propaganda verfassungswidriger Organisationen zu beschränken, um einen Kollaps der Strafverfolgung zu verhindern.

Grünen-Politikerin Renate Künast begrüßte die Änderung des Entwurfs als „dringend geboten“ und kritisierte zugleich, es bleibe weiterhin unklar, welche Daten denn nun konkret herausgegeben werden sollen. Der Sprecher der AG Recht und Verbraucherschutz im Bundestag, Johannes Fechner, begrüßte die Vorschlag der Ministerin. „Die persönlichsten Daten schon bei kleinen Rechtsverstößen Behörden zugänglich zu machen ist unverhältnismäßig.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Netzwerkbetreiber künftig schwere Straftaten wie Morddrohungen, die Belohnung und Billigung von Delikten sowie Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen melden müssen. (AFP, dpa)

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