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Urteil zur Bundesgeschäftsstelle in Berlin: AfD bekommt für Räumung Zeit bis Herbst 2026
Im Streit um die fristlose Kündigung des Mietvertrags für die AfD-Bundesgeschäftsstelle in der Hauptstadt hat das Landgericht Berlin entschieden. Zeitnah die Räume verlassen muss die Partei nicht.
Stand:
Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im nächsten Jahr räumen. Das entschied das Berliner Landgericht am Freitag und gab damit einer entsprechenden Klage des Vermieters der Immobilie statt.
Eine Güteverhandlung zwischen dem Vermieter und Vertretern der AfD über die Nutzung der Immobilie im Bezirk Reinickendorf war in der vergangenen Woche gescheitert.
Die AfD muss nach dem Urteil ihre Bundesgeschäftsstelle im zum 30. September 2026 räumen und damit früher, als es der Mietvertrag vorsah. Den restlichen Bereich muss sie spätestens zum 31. Dezember 2026 verlassen haben. Mit der Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen, entschied das Landgericht Berlin. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, erklärte Richter Burkhard Niebisch.
„Ein großer Tag für meine Partei. Sie sehen mich sehr glücklich“, sagte der stellvertretende AfD-Bundessprecher und Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk, der seine Partei in der mündlichen Verhandlung vertrat. Damit hat sich die AfD teils erfolgreich gegen eine entsprechende Räumungsklage gewehrt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden. Dafür haben die Beteiligten einen Monat Zeit, sobald es ihnen schriftlich vorliegt.
Die Eigentümergesellschaft der wenig zentral gelegenen Immobilie im Bezirk Reinickendorf hatte der Partei wegen der Wahlparty fristlos gekündigt – ohne sie aber vorher abzumahnen. Die Mietverträge laufen eigentlich noch bis Ende 2027, es sind aber jeweils Sonderkündigungsrechte vorgesehen, die die AfD auch anerkannt hat.
Urteil nicht rechtskräftig
Der Kläger ließ zunächst offen, ob er das Urteil akzeptiert. „Zum Urteil selbst können wir, gleichgültig wie dieses ausfällt, erst nach Vorlage der Ausfertigung und Analyse der Urteilsbegründung Stellung nehmen“, teilte der österreichische Investor Lukas Hufnagl bereits am Donnerstag mit. Er muss nach dem Urteil die Kosten für das Verfahren zahlen. Hintergrund ist, dass er eine sofortige Räumung gerichtlich nicht durchsetzen konnte.
Der Kläger hatte allerdings bereits am Rande der Verhandlung durchblicken lassen, dass es ihm vor allen Dingen um den Räumungstitel geht. Damit kann er sofort den Gerichtsvollzieher beauftragen, sollte die AfD die ersten Räume nicht zum 30. September 2026 verlassen.
AfD will schon früher raus
Nach den Aussagen ihres Prozessvertreters würde die Partei gerne bereits Ende Juni 2026 ihre Bundesgeschäftsstelle verlassen – noch vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. „Mein Ziel ist, in der Planungsgruppe, der ich angehöre, ordentlich Dampf zu machen“, sagte Gottschalk. Die AfD ist nach seinen Angaben längst auf der Suche nach einer neuen Parteizentrale. Auch ein Kauf komme dabei infrage, so Gottschalk.
Die Partei sucht einen repräsentativeren Sitz, der nach Möglichkeit in einem Radius von drei bis dreieinhalb Kilometer zum Bundestag liegen soll. Er sei „sehr optimistisch“, dass dies gelinge, so Gottschalk. Die rechtsextremistische AfD ist bei vielen Vermietern nicht willkommen. Auch die Suche nach Veranstaltungsräumen gestaltet sich oft schwer. Die Wahlparty nach der Bundestagswahl fand damals an der Bundesgeschäftsstelle statt, weil sich keine anderen Räume fanden.
Vorwürfe und Strafanzeige von Kläger
Vermieter Hufnagl teilte in seiner Erklärung vor dem Urteil mit: „Schlussendlich bleibt ein fahler Beigeschmack beim Vermieter zurück, der der AfD offen gegenübergestanden war und 2022 an die Partei Räumlichkeiten vermietet hat, als sonst dazu in Berlin niemand bereit gewesen war.“
Der Investor berichtete vor Gericht von Erpressungsversuchen und Bedrohungen durch AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter und Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomeß. Gegen beide hat Hufnagl nach eigenen Angaben Anfang Juli bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen versuchter Erpressung und Nötigung gestellt.
Ein Sprecher der Behörde bestätigte den Eingang. Es werde noch geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliege, teilte er auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die AfD weist die Anschuldigungen zurück. „Die Vorwürfe sind frei erfunden“, sagte Bundesgeschäftsführer Malcomeß der dpa. Die Strafanzeige sei „prozesstaktisch motiviert“ und erst zu einem späten Zeitpunkt erfolgt. Hütter ergänzte: „Die Vorwürfe entspringen seiner Fantasie.“
Am 23. Februar, dem Abend der Bundestagswahl, feierten die Rechten ihre Wahlparty in dem sonst unscheinbar wirkenden Geschäftshaus. Die Party sei von dem Vermieter nicht genehmigt gewesen. Mieter hätten das Haus aufgrund von Gegendemonstrationen nicht mehr betreten können. (dpa, AFP)
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