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Die Meyer-Werft in Papenburg (Niedersachsen) baut Kreuzfahrtschiffe wie die "World Dream".

© Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Update

Corona-Ausbruch nach Restauranteröffnung: Auch Betriebsrat und Geschäftsführer der Meyer-Werft in Quarantäne

Gut ein Dutzend Menschen sind nach einem Restaurantbesuch in Ostfriesland mit dem Coronavirus infiziert. Der Fall zieht immer weitere Kreise.

Nach dem Corona-Ausbruch im Zusammenhang mit einem Restaurantbesuch in Ostfriesland sind auch Mitarbeiter der Papenburger Meyer-Werft in Quarantäne. Einen entsprechenden Bericht des NDR bestätigte ein Firmensprecher am Morgen. Dem NDR zufolge müssen „Mitglieder der Werft-Geschäftsführung und fast der gesamte Betriebsrat“ zu Hause bleiben. Es gebe bisher 18 bestätigte Infizierte.

Bei einer Restaurant-Wiederöffnung nach Lockerung der Corona-Maßnahmen im Landkreis Leer in Niedersachsen prüft der Landkreis Leer zudem Hinweise auf Regelverstöße in dem Restaurant.

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„Aus den Hinweisen, die uns vorliegen, ergeben sich Indizien, dass am Abend des 15. Mai möglicherweise gegen Corona-Regeln verstoßen worden ist“, sagte Landrat Matthias Groote (SPD). Ob dies der Fall war, müsse das Ordnungsamt in einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren klären. Für 118 Menschen wurde nach Bekanntwerden des Falls häusliche Quarantäne angeordnet.

Beim Gesundheitsamt haben sich inzwischen weitere Menschen gemeldet, die eigenen Angaben zufolge nach dem 15. Mai in dem Restaurant waren, aber nicht auf den Gästelisten standen. „Diese Dokumentation ist laut den Corona-Auflagen Pflicht“, teilte der Landkreis mit. Zudem hätten Personen mitgeteilt, sie seien zu Vorstellungsgesprächen und zum Probekochen im Lokal gewesen. Das Gesundheitsamt gehe auch diesen Fällen nach.

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Das Infektionsgeschehen spiegelt genau die Sorgen der Mediziner wieder, die jetzt angesichts der Lockerungen der Corona-Maßnahmen vor einer zweiten Welle warnen. Wo mehrere Menschen zusammenkommen und möglicherweise Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden, kann eine sprungartiges Infektionsgeschehen nicht ausgeschlossen werden.

Daran erinnerte am Wochenende auch das Infektionsgeschehen in einer Frankfurter Baptistengemeinde, wo sich bei einem Gottesdienst mehr als 40 Menschen mit dem Virus infiziert hatten. Die Frage ist deshalb auch, wie sich beispielsweise die geplante Aufhebung der Corona-Schutzmaßnahmen in Thüringen ab Anfang Juni auswirken wird.

Ministerin sieht keinen Grund für Rücknahme von Lockerungen

Der Betreiber der Gaststätte „Alte Scheune“ in der Gemeinde Moormerland hatte am 15. Mai nach eigenen Angaben rund 40 ausgewählte Gäste eingeladen - darunter Vertreter von Firmen, die ihn unterstützt hatten. Er habe zunächst als Koch in der Küche gestanden und sich später zu den Gästen gesellt, um mit ihnen anzustoßen, erzählte er der Deutschen Presse-Agentur.

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Die Abstands- und Hygieneregeln seien eingehalten worden, sagte der Mann, der nicht namentlich in den Medien erwähnt werden möchte. Er sei wenige Tage nach dem Abend von einem Gast über dessen Corona-Infektion informiert worden, sagte er. Ein Test habe das Virus dann auch bei ihm nachgewiesen.

Falls sie sich tatsächlich in dem Lokal angesteckt haben, wäre dies der erste bekannt gewordene Fall dieser Art seit Wiedereröffnung der Gaststätten. Der Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Niedersachsen, Rainer Balke, sagte im Interview der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ über den Fall in Moormerland: „Da wurde offenbar einiges falsch gemacht, und es ist übel gelaufen.“

Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann sieht derweil keine Notwendigkeit, vom Lockerungskurs für die Gaststätten abzurücken. „Nach ersten Erkenntnissen ist das Infektionsgeschehen nicht auf einen normalen Restaurantbesuch zurückzuführen, stattdessen wurde dort offenbar eine private Party gefeiert“, sagte Reimann am Samstag der dpa.

Das Land habe immer darauf hingewiesen, dass die Corona-Lockerungen mit einem gewissen Risiko verbunden seien. „Wir werden Ansteckungen auch in Zukunft nicht vollständig verhindern können“, so die Ministerin. Entscheidend sei in einem solchen Fall, dass von den Behörden vor Ort konsequent alle Kontakte nachverfolgt würden, um das Infektionsgeschehen so eng wie möglich einzugrenzen. „Genau das passiert nun im Landkreis Leer.“ (dpa, Tsp)

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